Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hat Wien angesichts der hohen Corona-Fallzahlen bis mindestens November besonders strenge Maßnahmen verordnet. Diese Regeln gelten ab 1. Oktober:

2G in Bars und Discos sowie bei Großveranstaltungen

Die 2G-Regel gilt in der Nachgastronomie und bei Veranstaltungen über 500 Personen, wobei es hier egal ist, ob das Event indoor oder im Freien stattfindet. Ausgenommen davon sind Kinder unter zwölf Jahren. Für sie ist der Eintritt auch weiterhin mit einem Antigen-Schnelltest, der in Wien ansonsten als Nachweis nicht mehr akzeptiert wird, oder einem PCR-Test möglich. Für Kinder unter sechs Jahren ist kein Nachweis erforderlich.

Antigentests gelten nicht mehr

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Großevents sowie in der Nachtgastronomie brauchen entweder einen PCR-Test bzw. müssen geimpft oder genesen sein. Dies ist die von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) angekündigte 2,5G-Regel – also die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen sowie auf einen PCR-Testnachweis. Antigentests gelten nicht mehr. Haben Beschäftigte keinen Nachweis, muss eine FFP2-Maske getragen werden.

2,5G für Kinos, die Oper oder das Theater

Bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Personen und weniger als 500 Leuten gilt 2,5G auch bei den Besuchern. In Kinos, Theatern und Kabaretts mit nicht mehr als 500 Plätzen bleibt übrigens die schon bekannte Maskenpflicht bestehen, wobei ein Mund-Nasen-Schutz ausreicht. Für Veranstaltungen über 500 Personen entfällt die Maskentragepflicht aufgrund der 2G-Regel gänzlich.

Die 2,5G-Regelung gilt für Personen ab zwölf Jahren auch in der Gastronomie und Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistungen sowie für den Besuch von Spitälern und Pflegeeinrichtungen. In Ausnahmefällen darf ein Antigen-Test von Hotelgästen verwendet werden, wenn eine rechtzeitige Vorlage eines PCR-Ergebnisses nicht möglich ist – und die Betroffenen dadurch auf der Straße stünden.

FFP2-Maskenpflicht im Handel

Im Einzelhandel setzt Wien nun voll und ganz auf FFP2-Masken. Diese Regelung, so hieß es in einer Aussendung, befreie das Handelspersonal von Kontrollmaßnahmen und ermögliche eine effiziente Überprüfung durch behördliche Organe.

Auch für den Bereich von Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen werden einheitliche Regelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlassen. Sie müssen ebenfalls ein gültiges PCR-Testergebnis vorlegen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind – es gilt also auch hier 2,5G. Jedoch gibt es eine Besonderheit: Unabhängig von ihrem Impfstatus haben alle Beschäftigten einmal pro Woche einen gültigen PCR-Test vorzulegen und eine FFP2-Maske zu tragen.

Bereits jetzt dürfen in Wien körpernahe Dienstleister, Beschäftigte in der Erwachsenenbildung oder auch das Personal in der Gastronomie ihren Arbeitsort nur betreten, wenn sie einen 3G-Nachweis haben. Auch hier entfällt nun der Antigen-Test als Nachweis. Ist kein Nachweis vorhanden, müssen sie eine FFP2-Maske tragen. (APA/Red)

Sollte Wien die Maßnahmen lieber lockern statt verschärfen?