Der 14-Jährige habe das Mädchen fixiert und vergewaltigt. Es gebe Bild- und Videomaterial, aufgrund dessen der Jugendliche zu überführen sei. Nach der Tat habe er dem Mädchen gedroht, dass es, wenn es davon etwas erzählte, mit schlimmen Folgen zu rechnen hätte, weshalb auch der Tatbestand der versuchten Nötigung vorliege. Fasste sich Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse in ihrem Anklagevortrag kurz.

Der Verteidiger des jugendlichen Angeklagten, Gernot Funder, erwähnte zu Beginn des Prozesses: “Die Tathandlung ist nicht zu beschönigen. Mein Mandant wird sich vollinhaltlich geständig zeigen.” Der Bub sei kein erwachsener Gewalttäter, sondern erst kurz vor der Tat 14 Jahre alt und strafmündig geworden. Nach der Tat sei der Bub fünf Wochen lang in Untersuchungshaft gewesen, was ihn neben der traumatischen Fluchterfahrung aus der Ukraine weiter schwer traumatisiert hätte.

Der Angeklagte nimmt Urteil an

In die Schule könne der 14-Jährige seit drei Monaten nicht mehr gehen, da ihn aufgrund des Geschehenen und des offenen Strafverfahrens keine Schule annehme. Funder schilderte: “Er befindet sich jetzt in medizinischer und psychologischer Betreuung und erhält Bewährungshilfe.”

Das Beweisverfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Michael Schofnegger statt. Neben der teilbedingten Haft muss der Angeklagte 1000 Euro Schadenersatz leisten und die Verfahrenskosten übernehmen. Der 14-Jährige nahm das Urteil ein. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig, teilte der Richter mit.