Der Anblick ist tatsächlich gewöhnungsbedürftig: Die Spezialanfertigung eines Start-up-Unternehmens ist 3,30 Meter lang, schafft dank E-Motor bis zu 25 km/h. Wenn’s gut läuft, kann Bestatter Dahlfeld damit seine Verstorbenen auf Friedhöfe im Umkreis von 20 Kilometern transportieren. Dann muss das Leichen-Velo wieder an die Steckdose.

Ist das überhaupt erlaubt? Ist es, denn nur für Kraftfahrzeuge gibt es spezielle Vorschriften für die Verwendung als Leichenwagen. Der Transport mit Fahrrädern oder Kutschen ist dagegen nicht geregelt. Die ersten acht Beerdigungen hat der gelernte Tischler Dahlfeld mit seinem Lastenrad bereits geschafft, vorher sicherheitshalber aber die Angehörigen der Verstorbenen gefragt, ob der ungewöhnliche Transport für sie in Ordnung gehe. Die Familien stimmten jeweils zu, der Enkel einer verstorbenen Großmutter – er studiert Nachhaltigkeit – war sogar regelrecht begeistert.

Von den Kosten her rechnet sich das Lastenrad eher nicht

Um Nachhaltigkeit geht es auch dem Bestatter, denn betriebswirtschaftlich betrachtet ist das “Lastenrad des Todes” eher kein Gewinn: Das Gefährt kostete stolze 15.000 Euro, ob sich die Investition jemals rechnen wird, erscheint zweifelhaft. “Das ist egal, eigentlich ging es vor allem darum, das junge Start-up mit anzuschieben”, sagt Dahlfeld.

Den Rad-Erfindern geht es um Entschleunigung: “Man fährt mit dem Rad bewusster als mit dem Auto”, sagt einer der Gründer. Er meint wohl den, der am Lenkrad sitzt.

Screenshot: Twitter

Würden Sie verstorbene Angehörige mit dem Lastenrad holen lassen?