
Maskenpflicht im Handel wird nun doch nicht von Polizei kontrolliert
Am Montag veröffentlichte Gesundheitminister Wolfgang Mückstein eine neue Verordnung. Aus dieser geht hervor, dass die Einhaltung der Maskenpflicht nun doch stichprobenartig durch den Handel erfolgen muss. Vergangene Woche hatte dies Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) noch heftig bestritten und sich diesbezüglich einen Schlagabtausch mit dem privaten Handelsverband geliefert.

Dieser wurde heute in einer Aussendung deutlich. “Die Vermeintliche ‘Klarstellung’ von BM Schramböck entpuppt sich als Fehlinformation”, schreibt der Handelsverband. Schramböck hatte vergangenen Donnerstag in einer Presseaussendung verlautbart: “Die Regierung hat gestern klar und deutlich kommuniziert, dass nicht die einzelnen Handelsbetriebe die Maskenpflicht der Kundinnen und Kunden kontrollieren müssen, sondern die Kontrolle in Stichproben über die Polizei laufen wird.”
In der aktuellen Verordnung liest sich das nun auf Seite 4 der rechtlichen Begründung so: “Was die Kontrolle der Einhaltung von Auflagen gemäß § 4 Abs. 1a betrifft, ist festzuhalten, dass das Ausmaß der Sorgetragungspflicht der Betreiber nicht überspannt werden darf und abhängig von zahlreichen Faktoren, wie insbesondere Kundenaufkommen, Anzahl der anwesenden Kunden etc., entsprechende Schulungen und Informationsmaßnahmen der Mitarbeiter, Beschilderungen, Durchsagen und sonstige Informationsmaßnahmen wie auch stichprobenartige Kontrollen, Auflage von Informationsmaterial und die freiwillige Bereitstellung von Masken umfassen kann.”
Dazu meinte heute der Handelsverband: “Entgegen der Ankündigung der Bundesregierung sollen nun doch vom Handel selbst stichprobenartige Kontrolle durchgeführt werden und es muss Informationspflichten nachgekommen werden.” Laut Verband herrscht nun “allgemeine Rechtsunsicherheit”. “Gemäß dem COVID-19-Maßnahmengesetz sind Strafzahlungen von bis zu 3.600 vorgesehen, wenn die Händler ihrer entsprechenden Sorgfaltspflicht nicht nachkommen”, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.
Wirtschaftsministerium erkennt keinen Widerspruch
Das Wirtschaftsministerium kann jedenfalls keinen Widerspruch zu den Aussagen von voriger Woche erkennen. “Im Rahmen der Verordnung ist klar geregelt, dass es eine Wahloption für den Handel gibt – keinesfalls ist es die Pflicht der Händlerinnen und Händler, Kontrollen durchzuführen. Versprechen gehalten. Uns war es wichtig, den Händlerinnen und Händler die Möglichkeit zu geben – Möglichkeit ja, Zwang nein”, meinte Schramböck zur APA.
Und sie ergänzte: “Ich fordere den Handelsverband dringend auf, die Verbreitung dieser Unwahrheiten einzustellen. (…) Eine Kann-Bestimmung ist keine Vorschrift im strengen Sinne, sondern eine Bestimmung, nach der im Einzelfall verfahren werden kann, aber nicht verfahren werden muss. Unseren Händlerinnen und Händlern steht frei, jene Instrumente zu nutzen, die ihre betriebliche Realität am besten widerspiegeln.”
Reagiert hat heute auch die Wirtschaftskammer. “Sowohl die Wahloption aus den verschiedenen Maßnahmen – z.B. Durchsagen in den Geschäften oder Beschilderung -, als auch die Lösung für Geimpfte, sind für den Handel Möglichkeiten, die Regelungen umzusetzen um für die Geimpften Erleichterungen zu ermöglichen “, so Rainer Trefelik, Obmann der Bundesparte Handel. (APA/red.)
Kommentare
Ich bin soeben genesen und ich wurde 4x über die Absonderung informiert. Ein und der selbe Test wurde mir 4x an verschiedenen Tagen zugesendet und ist dadurch 4x als positiv in die Statistik eingegangen. 2x davon nach dem Freitesten ! Auf meine telefonische Nachfrage beim Contact Tracing wurde mir nach 30 Minuten in der Warteschleife gesagt, dass ich nicht der Einzige wäre, denn es gibt seit geraumer Zeit ein technisches Problem. Die Ausstellung des Genesungszertifikat wird noch länger dauern, da die technischen Probleme noch nicht gelöst wurden und diese Zertifikate nur vom System ausgestellt werden können. Verlängert wird es dadurch nicht.
Anstatt den Kommentar zu löschen, sollten sie recherchieren, denn mein Gespäch wurde aufgezeichnet und die Aussage des technischen Problems kommt vom Contact Tracing und nicht von mir !
Mir fehlen die Worte !
schwachsinnige Regelung, die dafür auch nicht kontrolliert werden muss. Eh liab. Könnte aber Vertrauen in Rechtsstaat noch weiter untergraben ..
Ich bin soeben genesen und ich wurde 4x über die Absonderung informiert. Ein und der selbe Test wurde mir 4x an verschiedenen Tagen zugesendet und ist dadurch 4x als positiv in die Statistik eingegangen. 2x davon nach dem Freitesten ! Auf meine telefonische Nachfrage beim Contact Tracing wurde mir nach 30 Minuten in der Warteschleife gesagt, dass ich nicht der einzige wäre, denn es gibt seit geraumer Zeit ein technisches Problem und ich einfacher Steuerzahler dachte es handelt sich um eine Pandemie, doch es dürfte ein technisches Problem für die aktuellen höheren Zahlen verantwortlich sein. Die Ausstellung des Genesungszertifikat wird noch länger dauern, da die technischen Probleme noch nicht gelöst wurden und diese Zertifikate nur vom System ausgestellt werden können. Verlängert wird es dadurch nicht.
Mir fehlen die Worte !
Also nur man so angemerkt:
1.) Eine Impfpflicht aufgrund eines Volksbegehrens, wie angedacht, kommt für mich niemals infrage!
2.) Eine FFP2 Maske werde ich nie wieder tragen aus gesundheitlichen und persönlichen Gründen und weil sie für die breite Öffentlichkeit ungeeignet ist.
Ich benutze Maske, aber keine FFP2!
3.) Zu Willkür habe ich ein besonders gestörtes Verhältnis!
Ich frage mich, was hat man Mückstein versprochen?
Ein Kasperltheater und eine angebliche Pandemie, von der ich nichts wüsste bzw. bemerkt hätte ohne Medien.