
Daniela Holzinger: Teichtmeister – sind Hunde und Bargeld wichtiger als Kinder?
Gerechtigkeit ist eines der wesentlichen Fundamente jeder demokratischen Gesellschaft. Kann sie nicht ausreichend sichergestellt werden, fühlen sich Menschen benachteiligt und gehen in den Widerstand. Die Aufregung um den Fall Teichtmeister ist daher vor allem eine Frage der Gerechtigkeit, meint eXXpress Kolumnistin Daniela Holzinger.
Ruf der Straße
Der Schöffensenat und Richter Stefan Apostol „ließen sich vom Mob nicht treiben“, fasst ein Nachrichtensender das milde Urteil gegen den pädophilen Ex-Schauspieler zusammen. Eine Diktion, die der Richter schon in seiner Urteilsbegründung vorwegnahm: „Wir folgen hier nicht dem Ruf der Straße“ meinte der und ergänzte: „Niemand sucht sich aus, dass er pädophil ist“.
Fast hat man den Eindruck, als ginge es nicht mehr um zehntausende abstoßende Darstellungen, teils mutmaßlich gewerbsmäßigen Kindesmissbrauchs, die Teichtmeister konsumierte. Als wäre es egal, dass er zudem rund 33.000 davon kopierte und bearbeitet und viele mit „pädosadistischen Texten“ verzierte. Deren Inhalt: Schwer gestörte Gewaltfantasien, hauptsächlich gegenüber kleinen Mädchen.
Kurioserweise wird auch die Alkohol- und Kokainabhängigkeit des Täters, fast als mildernder Umstand dargestellt. Etwa wenn Gerichtspsychiater Hofmann meint, dass es zu kurz greifen würde, die attestierte, schwere psychische Störung Teichtmeisters, auf seine Drogenabhängigkeit zu reduzieren.
Quasi: Würde er das Saufen und Koksen lassen, wär er wieder ein ganz lieber Bub. Fast halt, weil nachdem man das Konvolut seiner Perversion von einer Software screenen ließ, nicht nur für Hofmann die „große Wahrscheinlichkeit erneuter Straftaten“ offensichtlich wurde.
Trotz allem folgte die empfohlene Einweisung in den Maßnahmenvollzug nicht. Auch muss der pädophile Sextäter keinen einzigen Tag hinter Gitter – wie wir wissen.
2 Jahre auf Bewährung, dazu noch Therapien – mutmaßlich auf Staatskosten – um den Seelenzustand dieses armen Menschen zu heilen.
Ich frage mich: Gibt’s eigentlich Versuche die Opfer zu finden? Die Hands-On-Täter zu bestrafen? Keine Ahnung. Um der Kinder willen hoffe ich, dass hier alles Menschenmögliche in Gang gesetzt wurde. Auch wenn man das zum Schutze der Ermittlungen vielleicht nicht offen sagt.
Der Vergleich macht sicher.
Schaut man sich an, welche juristischen Folgen ganz andere Fälle nach sich ziehen oder welche Strafen für manche Delikte drohen, dann wird klar: Die Enttäuschung über das milde Urteil und den teilweise offen zum Ausdruck gebrachten Zorn der Menschen ins rechte Eck zu schieben, ist zu einfach und grundfalsch.
Kritiker der Entscheidung zudem als „Mob“ herabzuwürdigen, ihnen damit eine legitime Meinung und in diesem Sinne ihr Staatsbürgerrecht abzusprechen, tritt nicht zuletzt unsere Verfassung mit Füßen.
Beispiel: Erst vor wenigen Tagen wurde eine junge Frau in Oberösterreich zu vier Jahren unbedingter Gefängnisstrafe verurteilt, weil sie im Drogenrausch den Hund ihrer Mitbewohnerin – ein Tier – so schwer verletzte, dass dieser verstarb. Weiters wird die Täterin in ein therapeutisches Zentrum eingewiesen. Wann und ob sie jemals wieder auf freien Fuß kommt, ist ungewiss.
Oder: Wer mehr als 5.000 Euro mitgehen lässt, macht sich, nach §128 Strafgesetzbuch, des schweren Diebstahls schuldig und muss mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Eine harte Strafe für das Entwenden von ein paar Zetteln Papier, die meist eh versichert sind und eine Tat, bei der kein Mensch zu Schaden kommt.
Aber gut, bei Hunden und Bargeld dürfte im Staate Österreich der Spaß dann endgültig aus sein. Da ists dann auch plötzlich völlig wurscht ob durch die Strafe eine präventive Wirkung erreicht, oder dem Täter damit „geholfen“ werden kann.
Meine Bürgerpflicht.
Bitte, ich maße mir nicht an, ein Urteil zu sprechen – das ist Aufgabe der Gerichtsbarkeit. Aber es ist mein Recht als Staatsbürgerin, ja meine Verantwortung, mir Gedanken zu machen. Zu überlegen, ob das was hier passiert, gerecht ist oder nicht.
Eine Verantwortung, die nicht nur meine ist, sondern die eines jeden Bürgers, einer jeden Bürgerin. Denn solange wir uns noch eine Demokratie nennen, so lange wir unsere Verfassung als Basis des Zusammenlebens ernst nehmen, so lange muss eines klar sein: Das Recht geht vom Volke aus (Art. 1 B-VG). Ganz einfach.
Und weil das so ist, habe ich ein Volksbegehren gestartet, mit dem Ziel den Strafrahmen für Kinderpornographie deutlich anzuheben.
Es kann einfach nicht sein, dass Hunde und Bargeld wichtiger als Kinder sind und es darf nicht sein, dass Promi-Verbrecher weiter mit Samthandschuhen angefasst werden – während der „Pöbel“ auf nimmer wiedersehen im Gefängnis verschwindet.
Liebe eXXpress Leser und Leserinnen, wenn ihr das genauso seht, dann bitte ich euch, schaut auf die BMI-Website der aktuellen Volksbegehren:(HIER) und vor allem unterzeichnet das Volksbegehren „KINDERPORNOGRAPHIE: Strafen anheben!“ bzw. unterschreibt auf eurem Gemeindeamt/Magistrat zum Schutz unserer Kinder. Danke.
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Kommentare
Dieses Urteil lässt tief blicken bei politisch weisungsgebundener Justiz. Auf deutsch bedeutet das: Gleichgesinnte bekommen den Rechtschutz durch die Politiker, die sowieso nur der verlängerte Arm der nicht gewählten Eliten sind. Das bedeutet das die Eliten das Hauptproblem sind.
Sie wissen aber schon dass die Fussfesseln lächerlich sind. Auch da gibt es extrem viel Bewegungsspielraum! Ein Sexualstraftäter darf niemals Fussfesseln bekommen!
Es müssen endlich die Mindeststrafen angehoben werden! Unter 10 Jahre darf hier kein Urteil sein! Und automatisch als geistig abnorm nach §21,2 StGB einstufen. Es kann nicht sein dass jemand nur weil er den Neffen eines Ministers ausraubt 12 Jahre absitzt, als erst maliger. Und dass so ein Widerling wie der Teichtmeister keinen Tag sitzen muss! Gerechtigkeit gibt es hier zu Lande schon lange nicht mehr.
Was soll die Kirche sagen? Sie verschweigt das schon seit ihrem Bestehen.
Übrigens wird das in allen anerkannten Religionen des körperlichen Rechts so gehandhabt. Es werden generell die Täter geschützt und nicht die Kinder. Das gilt auch für Sekten.
Der Vergleich macht sicher – wirklich?
Es herrscht hier tatsächlich ein Missverhältnis vor. Dieses Missverhältnis ist begründet durch unser patriarchalisch-kapitalistisches Wirtschafts- und Gesellschaftssystem, in dem Eigentum und Besitz schon immer wichtiger waren als Menschenleben.
Angefangen mit Sklaverei im alten Griechenland und im Römischen Reich, fortgesetzt im Mittelalter mit Leibeigenschaft, dann mit Sklaverei in den Kolonien und heute mit der Ausbeutung billiger Arbeitskraft sowohl in den Industrieländern als auch im Globalen Süden.
Unter diesen Voraussetzungen dürfen wir uns über das Urteil im Fall des Herrn Teichtmeister nicht wundern.
Auwe auwe auwe…bitte nicht.
Da ist Kindergartenargumentation.
Er ist einer der Ihren, DAS ist der Grund, und sonst nix.
Sehen Sie sich Florian Machls Bericht vom Prozess an! Es wurde schlichtweg nicht Gericht gehalten, Punkt.
Keine Fragen, keine Widerlegungsversuche, nix.
DAS ist das Problem.
Jeder bekommt seine Strafe früher oder später im Leben, da bin ich mir sicher, egal auf welche Weise.
Es gibt leider auf Erden immer zwei Klassen der Gesundheit und der Richtbarkeit und all dieses hängt mit Geld und Status ab.
Was ich auch noch Abschäulicher finde ist, daß die Kirche bei solchen Taten nicht härter bestraft wird.
Was mir absolut nicht erklärbar ist (und niemand hat das erklärt): Wie 100g Koks bleiben ungestraft bleiben sowie die vermuteten Chatpartner, mit denen vermutlich Dateien getauscht wurden. Keine Nachverfolgung oder gabs diese wirklich nicht? Wäre sehr lebensfern.
Das nährt den Verdacht, dass es hier einen großen Schutzschirm gibt.
Wie sagt man immer: im Zweifelsfalle für den Grünen 🙂
Hinweis: Der Richter hat nicht nach Wunschdenken oder Empfinden zu urteilen, sondern nach bestehender Gesetzeslage, so sehr es jedem anständigen Menschen gegen den Strich gehen mag. Es wäre mehr drin gewesen, schon auf Grund der gefundenen Kokainmenge. Wer hat das verpfuscht? Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft.
folgen nicht dem Ruf…. ist das nicht ein voreingenommenes Urteil, eine Herabwürdigung von jedwedem Kind/Jugendlichen, aber ab 2020 hat man zusätzlich gesehen, wie weit man Kinder missbrauchen kann im Namen……., und etliche die sich Eltern “nennen” haben fleissíg mitgemacht, genauso Lehrer etc., viele die eigentlich FÜR ihre Schützlinge da sein sollten, wurden zu Eiferern des Staates, statt zu helfen, haben sie verurteilt, deswegen DANKE für ihren Beitrag, wir müssen etwas dagegen unternehmen