
Tötete 3 Frauen: Messerstecher von Würzburg womöglich schuldunfähig
Ende Juni tötete in Würzburg ein Flüchtling aus Somalia drei Frauen. Nun wurde er in eine psychiatrische Klinik gebracht. Zur Tatzeit soll er „möglicherweise schuldunfähig“ gewesen sein.

Nachdem der Somalier Abdirahman Jibril A. (25) am 25. Juni in der Würzburger Innenstadt drei Frauen getötet und zahlreiche weitere Menschen verletzt hat, wurde er nun von der U-Haft in einer psychiatrische Klinik verlegt. Eine Begutachtung habe die Einschätzung ergeben, „dass der Beschuldigte zur Tatzeit möglicherweise schuldunfähig war“, teilten das bayerische Landeskriminalamt (LKA) und die Generalstaatsanwaltschaft München gemeinsam mit.
Keine Hinweise auf islamistischen Hintergrund
Man habe bisher keine Hinweise gefunden, dass es bei der Tat einen islamistischen Hintergrund gebe, so die Ermittler. Auch auf „etwaige Mittäter oder Mitwisser“ gab es demnach keine Hinweise. „Papierzettel, die kurz nach der Tat am Tatort gefunden wurden, entpuppten sich als unverdächtig und stehen in keinem Zusammenhang mit der Tat oder dem Tatverdächtigen.“ Ein toxikologischen Gutachtens zur Beantwortung der Frage, ob der Beschuldigte während der Tat unter Drogeneinfluss stand, habe überdies „keine relevanten Ergebnisse“ gebracht.
Die Ermittlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen, teilt die Generalstaatsanwaltschaft mit. Außerdem sollen zwei renommierte Sachverständige klären, ob der mutmaßliche Attentäter zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war oder nicht.
Kommentare
Warum werden in solchen Fällen überhaupt noch Vernehmungen geführt und Gerichte bemüht? Die Schuldunfähigkeit stand doch schon von vornherein fest.
Was lernen wir daraus? Wenn jemand drei Frauen abschlachtet, muss das noch lange keinen islamistischen Hintergrund haben. Woran erkennt man dann, dass er nicht schuldfähig – weil verrückt – ist? Er hat “Allahu Akbar” gebrüllt. Na dann……..
“Zur Tatzeit soll er „möglicherweise schuldunfähig“ gewesen sein.”
Nach dieser, im Artikel dargelegten Logik, sind alle mordenden Fanatiker und Extremisten grundsätzlich „möglicherweise schuldunfähig“.
Warum aber “stellt man” dies immer bei sogenannten “Muslimen” fest? Ist “radikal muslimsein” ein Ausnahmegrund von Massenmord (Feminizid) an “Nicht-Muslimas”?
Ist das erneut ein nicht kotrekturgelesener APA-Artikel?
Ihre Logik ist verquer. Von einem Zusammenhang zwischen Schuldunfähigkeit und religiöser Herkunft steht hier nichts, auch wenn Sie es verkrampft versuchen.
Welche Gemeinsamkeit haben die meisten derartigen mutmaßlichen “Täter”? – Ja, es sind Männer, weiße Männer…
. . . ja und was sagt uns das? Weg mit den weißen Männern und die Welt ist in Ordnung! Die Frage ist nur, wie lösen wir dies? Alle weißen Männer an die Wand stellen und erschießen? Geht nicht. Oder ihnen einfach nichts mehr zum Essen geben? Auch schwierig, solange sie Geld haben. Oder noch Besser: Sammeln und im Austausch nach Afrika verfrachten. Aber Spaß beiseite – einfach das Wahlrecht entziehen, Geld wegnehmen und keine Sozialleistungen. Dann sterben sie eh schön langsam aus und alles wird gut.
Bei diesem Fall handelt es sich jedoch nicht um einen weißen Mann sondern um einen Somalier.
Also welche Diskussion wollen sie jetzt -zur ABLENKUNG- hier starten?
Werden Zeugen, die einen ISLAMISTISCHEN HINTERGRUND bestätigen würden, von den LINKEN Anwälten und Psychiatern m/w/? absichtlich nicht befragt ? ? ?
-Die singen Pipi Langstumpf: Ich mach mir die Welt, widi-widi-wie sie mir gefällt …