Die Polizei erwischte den Raser gegen 22.30 Uhr am Hernalser Gürtel im Bezirk Josefstadt. Der Mann war mehr als 60 km/h zu schnell unterwegs. Seit dem 1. März gilt in Österreich ein neues Gesetz, das die Abnahme des Fahrzeugs bei Rasern erlaubt.

Bereits in der Vergangenheit war der Raser durch riskante Fahrmanöver aufgefallen. Diesmal konnte ihm die Polizei jedoch endgültig den Stecker ziehen: Für Wiederholungstäter wie den Raser am Hernalser Gürtel gilt die Abnahme des Fahrzeugs bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h.

Neues Gesetz greift gegen Raser durch

Raser müssen am Ende des Verfahrens sogar mit der dauerhaften Enteignung ihres Fahrzeugs rechnen. Dieses wird dann versteigert und der Erlös fließt in die Staatskasse.

Seit dem 1. März greifen härtere Strafen gegen Raser. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet (90 km/h außerorts) wird das Fahrzeug beschlagnahmt. Für Wiederholungstäter gilt dies bereits ab 60 km/h innerorts (70 km/h außerorts). Auch in weiteren Bundesländern gab es offenbar schon vereinzelt vorläufige Beschlagnahmungen.