Für Unternehmen, die einen Corona-Hilfskredit beantragen, ist es strengstens verboten, diese an Aktionäre auszubezahlen. Der Grund: Das Geld, sprich die Dividende, welches ausbezahlt werden würde, käme von Steuerzahlern. Eine Analyse der Eidgenössischen Finanzkontrolle weckte jedoch den Verdacht, dass 200 Unternehmen in der Schweiz diese Straftat begangen haben.

Sollten sich diese Vorwürfe als wahr herausstellen, drohen Strafen mit bis zu 100.000 Schweizer Franken (92.118 Euro).

Hilfe für 140.000 Unternehmen

Aufgrund der Corona-Pandemie haben etliche bedürftige Unternehmen bezüglich Corona-Hilfen angefragt. Insgesamt wurden 17 Milliarden Franken (15,6 Milliarden Euro) an 140.000 Unternehmen ausbezahlt.

Bund übernimmt Verlustrisiko

Durch Bürgschaftsorganisationen ist es für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) einfacher einen Bankkredit zu bekommen. Die Organisationen bieten den Banken dabei Garantien gegen das Verlustrisiko. Bei Covid-19-Krediten werden sogar 100 Prozent abgedeckt.

Überprüfung der Finanzkontrolle

Die Finanzkontrolle hat nun überprüft, ob sich die Unternehmen an das Verbot von Dividendenzahlungen gehalten haben. Dafür wurden die Daten der Bürgschaftsorganisationen und der Steuerverwaltung verknüpft und abgeglichen. 

Dividendenzahlung in Höhe von 43 Millionen Franken gemeldet

Bei der Kontrolle stieß die Finanzkontrolle jedoch allein für das erste Quartal 2021 auf 219 Unternehmen, die insgesamt Kredite in Höhe von 50 Millionen Franken (46 Millionen Euro) erhielten, diesen jedoch nicht abbezahlt haben. Dennoch wurden Dividendenzahlungen in Höhe von 43 Millionen Franken (39,6 Millionen Euro) gemeldet. Die Finanzkontrolle hat die Fälle nun dem Staatssekretariat für Wirtschaft gemeldet.

Es ist sehr ärgerlich, wenn Firmen Dividenden ausschütten, obwohl ihre Bürgschaft vom Staat noch läuft”, so Brigitte Christ, Vizedirektorin der Finanzkontrolle. Die Fälle werden jetzt weiterhin überprüft. Aktuell wurde noch kein Unternehmen für schuldig erklärt.