Wie besorgte Eltern dem eXXpress berichten, soll mindestens eine Wiener Schule wieder die Maskenpflicht eingeführt haben. Das Infektionsgeschehen an dem Gymnasium in Wien-Floridsdorf sei so bedrohlich, dass der Schutz der Lehrer nur noch durch FFP2-Masken gewährleistet werden könne. Für Schüler soll die Maskenpflicht vorerst nicht gelten. In einer Recherche fand der eXXpress nun heraus: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Wiedereinführung der Maskenpflicht sind jedenfalls gegeben. Auch wenn das Bildungsministerium offiziell keine Masken-Vorschrift erlassen hat, kann doch die Schule nach eigenem Ermessen kurzfristig eine solche einführen.

Alle Maßnahmen bis zu zwei Wochen Dauer können von Direktion beschlossen werden

In einem Rundschreiben des Bildungsministeriums an alle Bildungsdirektionen gab Martin Pollaschek Anfang September bereits den Kurs für den Corona-Herbst durch. Unter dem Motto “Mit Corona leben lernen” werden die allgemeinen Hygiene-Maßnahmen erörtert. Die Schulen dürfen selbst – auch ohne Zustimmung der Bildungsdirektion – bis zu zwei Wochen verpflichtende Antigen-Tests, Maskenpflicht und zeitversetzten Unterrichtsbeginn anordnen. Alles, was darüber hinaus geht, muss mit der Bildungsdirektion abgesprochen werden. “Die Anordnungen sind zu befristen, durch das Infektionsgeschehen am Schulstandort evidenz- basiert zu begründen und zu dokumentieren sowie durch Anschlag in der Schule kundzumachen. Ferner sind diese der Bildungsdirektion jedenfalls zur Kenntnis zu bringen sowie alle Personen am Schulstandort zeitnah darüber zu informieren.”