Bauersfeld (40) entzündete seit 2020 regelmäßig seinen “Kulturkampf im Miniformat”, wie die “Welt” es nannte. Freitags, wenn der Muezzin der DITIB- Moschee zum Gebet in der ostwestfälischen Stadt Herford rief, postierte er sich gegenüber an der Bielefelder Straße und legte los. Mit Kuhglocke oder Topf mit Kochlöffel versuchte er, die Rufe zum Freitagsgebet zu übertönen: “Ich bin weder rechts- noch linksextrem, aber der Muezzin stört mich einfach. Das gehört hier nicht hin”, sagt Bauersfeld.

Was der örtliche SPD-Bürgermeister anders sah. Er hatte die Muezzin-Rufe genehmigt und Bauersfeld schließlich die Staatsmacht auf den Hals gehetzt. Der Protestierer wurde festgenommen, die Justiz ermittelte wegen Volksverhetzung, Störung der Religionsausübung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn an.

Von den Vorwürfen blieb kaum etwas übrig

Das Verfahren dauerte Ewigkeiten. Eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren stand im Raum, oder eine empfindliche Geldstrafe. Das Gericht ließ durch zwei Gutachten sogar klären, ob der Ruf des Muezzin ein existentieller Teil der Religionsausübung sei.

Als sich selbst die Islamwissenschaftler nicht einig waren, fällte der Amtsrichter ein salomonisches Urteil, das Bauersfeld als Sieg feierte. Die Vorwürfe der Volksverhetzung und Störung der Religionsausübung wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt, der Widerstand gegen die Staatsgewalt gegen eine Geldbuße von 360 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung für erledigt erklärt.