Eine ehemalige Geschäftsführerin eines Schweizer Unternehmens stand am Donnerstag vor Gericht. Der Grund: Im Frühjahr 2020 hat sie den Covid-Kredit beantragt. Das Unternehmen, welches die 35-jährige Frau gemeinsam mit ihrem Ehemann führte, hat jedoch gar keinen Verlust erlitten. Mit dem Kredit hat sie die Spielschulden ihres Mannes bezahlt.

Es sei von Anfang an geplant gewesen sein, die Spielschulden mit dem Corona-Kredit zu begleichen. “Mir ist damals alles über den Kopf gewachsen”, kommentierte die 35-jährige Frau vor Gericht. Den Antrag füllte die Frau laut ihrer eigenen Aussage irgendwie aus. Dabei gab sie einen Jahresumsatz von drei Millionen Schweizer Franken (2,87 Millionen Euro) an. Beweisen musste sie dies nicht.

Verteidiger wegen Corona-Fall verhindert

Vor Gericht musste die Frau alleine aussagen. Ihr Verteidiger erfuhr kurz vor der Verhandlung, dass ein Familienmitglied positiv auf das Coronavirus getestet wurde und durfte deshalb nicht in den Gerichtssaal. Da es sich um ein abgekürztes Verfahren handelte, war dies mit ihrer Einwilligung möglich.

Schulden müssen jahrelang abbezahlt werden

Die Angeklagte zeigte sich geständig und akzeptierte die Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Diese muss allerdings nur abgesessen werden, wenn sie sich in den nächsten zwei Jahren etwas zuschulden kommen lässt.

Zahlen musste sie jedoch ein Bußgeld von 2000 Franken (1928 Euro). Außerdem muss sie den fälligen Kredit von 238.000 Franken (228.325 Euro) begleichen. 50.000 Franken (47.964 Euro) wurden bereits gezahlt, der Rest muss mit einer monatlichen Rate von 3150 Franken (3021 Euro) abbezahlt werden.