Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG:

Es wurden auf der Website https://exxpress.at am 16.9.2022, 18.9.2022, 23.9.2022, 24.9.2022, 25.9.2022. 30.9.2022 und 4.11.2022 mehrere Artikel veröffentlicht, in denen das Eheleben, die Trennung von seiner Ehefrau und allfällige Eheverfehlungen des Antragstellers Heinz-Christian Strache thematisiert wurden.

Der Antragsteller Heinz-Christian Strache hat deswegen Anträge wegen Übler Nachrede nach § 6 Abs 1 Mediengesetz und wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches nach § 7 Abs 1 Mediengesetz gestellt. Ein Verfahren ist beim Landesgericht für Strafsachen Wien anhängig.

Landesgericht für Strafsachen Wien Abteilung 093, am 7. Dezember 2022