Nach dem Urteil beim Prozess im Februar am Landesgericht Leoben hatten sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das Urteil ist nunmehr rechtskräftig, hieß es auf APA-Anfrage beim Oberlandesgericht Graz.

Der Mann hatte am 27. Februar 2023 ein Gespräch mit seinem Vorgesetzten gehabt. Dabei ging es um einen nicht protokollierten Arbeitsunfall und eine ausständige Krankenstandsbestätigung. Eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs stand im Raum. Der heute 48-Jährige holte seine Waffe und begab sich noch einmal ins Büro des Inspektionskommandanten, um mit ihm zu reden. Dann gab der Mann mehrere Schüsse aus der Dienstwaffe auf seinen Chef ab, er traf ihn am Oberkörper und zwei Mal in den Kopf.

Strafe erhöht

In der Berufungsverhandlung am OLG Graz wurde die Strafe nun von ursprünglich 20 Jahren Haft auf lebenslangen Freiheitsentzug erhöht. Verhandelt wurde in Abwesenheit: Der Angeklagte wollte an der Verhandlung nicht teilnehmen, allerdings gibt es bei einer Berufungsverhandlung nur das Recht auf Teilnahme, nicht die Pflicht.

Der Richtersenat des Oberlandesgerichts gab der Berufung der Staatsanwaltschaft Folge und folgte der Argumentation, dass seitens des Beschuldigten keine Reue zu erkennen sei. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte hat auch die Kosten der Berufungsverhandlung zu tragen.