
Mord an Leonie – Familienanwalt wird die Republik klagen
Der Anwalt der Familie der 13-jährigen Leonie kündigte am Freitag eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich an. Die Asylverfahren der Verdächtigen hätten viel zu lange gedauert. Für ihn hätten die Männer “ein Bedrohungsszenario für die Bevölkerung dargestellt” und sie hätten von den Behörden besser überwacht gehört.
Nach der Festnahme des vierten Verdächtigen im Fall der im Juni in Wien-Donaustadt getöteten 13-Jährigen am Donnerstag in London hat der Anwalt der Familie des Opfers, Florian Höllwarth, eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich angekündigt. “Sie wird definitiv kommen”, sagte er. Die Auslieferung des Verdächtigen könnte indes noch dauern.
Der Anwalt wirft der Republik vor, dass die Asylverfahren der Verdächtigen viel zu lange gedauert hätten. Die Männer hätten zudem von den Behörden besser überwacht gehört. Die Festnahme des vierten Verdächtigen ist Höllwarth zufolge für die Familie eine “extreme moralische Erleichterung” gewesen. Es sei dadurch auch das Vertrauen in die ermittelnden Behörden wieder hergestellt worden.
Die Auslieferung aus London dürfte noch dauern
Die Auslieferung des Verdächtigen dürfte allerdings dauern: Selbst wenn der Verdächtige seiner Auslieferung zustimmen sollte, würde es wohl einige Wochen brauchen, bis der Mann nach Österreich überstellt wird, sagte Carmen Kainz, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, auf APA-Anfrage. Zudem kann sich der 22-Jährige mit Rechtsmitteln gegen die Auslieferung wehren.
Aufgespürt wurde der Gesuchte am Donnerstag in einem Viertel in London, in dem die afghanische Community stark vertreten ist. Weitere Details zur Verhaftung des jungen Mannes waren zunächst nicht bekannt. An der Fahndung waren Zielfahnder des österreichischen Bundeskriminalamts (BK) beteiligt. “Die Einvernahmen werden jetzt dann in weiterer Folge die Fluchtroute zeigen”, sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Donnerstag in der “ZiB1” des ORF. Dazu gab es am Freitag aber noch keine neuen Informationen.
Amtshaftungsklage gegen Republik "wird definitiv kommen"
Der Anwalt der Familie des Opfers, Florian Höllwarth, kündigte am Freitag eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich an. “Sie wird definitiv kommen”, sagte er gegenüber der APA. Seinen Informationen zufolge hätten die Asylverfahren der Verdächtigen viel zu lange gedauert. Für ihn hätten die Männer “ein Bedrohungsszenario für die Bevölkerung dargestellt” und sie hätten von den Behörden besser überwacht gehört.
Die Festnahme des vierten Verdächtigen sei für die Familie eine “extreme moralische Erleichterung” gewesen. Es sei dadurch auch das Vertrauen in die ermittelnden Behörden wieder hergestellt worden.
Drogen verabreicht und vergewaltigt
Nach den bisherigen Ermittlungen dürfte die 13-Jährige aus dem niederösterreichischen Bezirk Tulln am 25. Juni den jetzt gefassten 22-Jährigen und einen weiteren jungen Mann am Wiener Donaukanal getroffen haben, wo ihr die beiden Ecstasy verabreicht haben sollen. Dann seien die beiden Afghanen gemeinsam mit dem Mädchen und einem weiteren Landsmann (18) in dessen Wohnung in den Bezirk Donaustadt gefahren, wohin auch der vierte Verdächtige – ein 23-Jähriger – gekommen sein soll. Dort wurden dem Mädchen weitere Drogen verabreicht. Mindestens zwei der vier Männer sollen sie vergewaltigt haben.
Als die 13-Jährige das Bewusstsein verlor, wurden die Männer nervös. Den Berichten zufolge soll das Herz des Mädchens zu schlagen aufgehört haben. Die Verdächtigen hätten ihr daraufhin Milch und Joghurt eingeflößt und sie unter eine Dusche gehalten. Doch der junge Teenager zeigte keine Lebenszeichen mehr. Sie hätten das Mädchen daraufhin in einen Teppich gewickelt und auf einem Grünstreifen an einen Baum gelehnt.
Reanimation half nicht mehr
Um 26. Juni um 6.59 Uhr war bei der Rettung ein Notruf eingegangen. Zeugen hatten das Opfer entdeckt und mit der Reanimation begonnen. Einsatzkräfte übernahmen, die Versuche, die Jugendliche wiederzubeleben, blieben aber erfolglos. Ein Polizeispürhund konnte dann später mit Hilfe eines Schuhs des Mädchens die mutmaßliche Tatwohnung ausfindig machen. Unterdessen ging auch ein Bekannter der Afghanen zur Polizei und berichtete, dass ihm der Freund die Geschehnisse in der Wohnung geschildert habe.
Danach wurden zunächst drei Männer nach und nach festgenommen. Am Donnerstag wurde der 22-Jährige in Großbritannien gestellt. Die weiteren drei Tatverdächtigen befinden sich in Österreich in Untersuchungshaft. Ein zunächst vorgeblich 16-Jähriger ist einem Gutachten zufolge mindestens 18, möglicherweise 20 Jahre alt. Bei den anderen beiden handelt es sich um einen 18- und einen 23-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall wegen Vergewaltigung mit Todesfolge und Missbrauchs einer wehrlosen Person. (APA/Red)
Kommentare
Das staatliche Unrecht beginnt ja schon damit, dass man diese sogenannten Flüchtlinge damals ungehindert nach Österreich einreisen hat lassen und auch noch rechtswidrigerweise die Asylverfahren eingeleitet hat, anstatt sie gleich wieder nach Ungarn, Slowenien etc. zurückgebracht hat.
Auch heute noch werden wegen gegebener Rechtslage, jene Aufgriffe an den Grenzen, die einen Asylantrag stellen in Österreich ins Asylverfahren genommen, auch wenn sie eigentlich nur durchreisen wollten. Anscheinend war die Idee 2015 gar nicht so schlecht, alle durchreisewilligen Asylwerber friktionsfrei per ÖBB nach Deutschland zu bringen.
Die Behörden haben hier möglicherweise tatsächlich geschlampt. Bevor wir Steuerzahler wieder einmal einspringen müssen, ist aber auch eine Mitschuld der Eltern zu prüfen. Haben diese möglicherweise gravierend ihre Aufsichtspflicht verletzt, wenn ihre 13jaehrige Tochter einfach über Nacht wegbleiben durfte?
Die Behörden haben nicht nur möglicher Weise geschlampt, sondern sicher versagt. Aber ich muss Ihnen zustimmen, dass ich es etwas gewagt von den Eltern finde, bei sich selbst kein Fehlverhalten zu sehen.
Und das ist gut so, weil es kann nicht sein, dass jene die Abschiebungen immer wieder hinauszögern nicht zur Verantwortung gezogen werden!
Ich finde das Wort “Missbrauch” höchst unpassend, da es in diesem Fall keinen “Gebrauch” geben kann.
“Gebrauch” kann es im Vergleich zum “Missbrauch” bei einem Sexualdelikt im Grunde nur bei einer Ehefrau – oder umgekehrt Ehemann – vom Ehepartner geben.
Also warum nicht Vergewaltigung und Prügel oder was auch immer tatsächlich passiert ist. Oder Verallgemeinernd “Misshandlung”.
Ich bin leider ziemlich sicher, dass man das abwürgen wird.
Da werden österreichische Richter darüber urteilen, ob die österreichische Justiz geschlampt hat oder säumig war . . .
Wieso verklagen die Eltern des getöteten Mädchens nicht
-die LINKEN NGO´s, die alle Verfahren absichtlich in die Länge ziehen?
-die linken Anwälte, die das direkt zu verschulden haben?
-die MA11, die von den jahrelangen… kriminellen Taten nichts mitbekommen haben will?
-die linke Wiener Stadtregierung, die sämtliche Vergabe-Richtlinien für Gemeindewohnungen “moralisch kriminell” umgangen hat?
Sie hat den Tätern ja sogar den Tatort spendiert, wo langfristig junge Mädchen ein und aus gingen, und sollte somit auch belangt werden!
Wäre zu schön, um wahr zu sein, aber der autochthone Österreicher muss im Gegensatz zum Asylanten seine Anwalts- & Gerichtskosten selbst bezahlen. 😕
Weil dieser Anwalt selbst ein Linker ist. Hat man ja bei der Diskussion “Talk im Hangar” gesehen, wie er sich gewunden hat der Justiz die Schuld zu geben. Er hat Fehler nur beim Innenministerium gesehen. Ist wohl auch ein “Kurz-muss-weg” Jünger.