Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat am Freitag im Zusammenhang mit der am vergangenen Wochenende getöteten 13-Jährigen über zwei Tatverdächtige im Alter von 16 und 18 Jahren die U-Haft verhängt. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage bekannt. Die beiden aus Afghanistan stammenden Burschen hätten vor der Haftrichterin Angaben gemacht und sich nicht geständig gezeigt. Die U-Haft sei bis 16. Juli rechtswirksam, sagte Salzborn.

Wie die Sprecherin erläuterte, wurde die U-Haft wegen des Verdachts auf Vergewaltigung mit Todesfolge verhängt. Demnach wird derzeit nicht wegen Mordes ermittelt, was sich jedoch jederzeit – sollte sich die Beweislage ändern – modifizieren lässt. Wesentlich dafür dürfte das schriftliche Obduktionsgutachten sein, das noch nicht vorliegt und von dem sich die Strafverfolgungsbehörden nähere Aufschlüsse zur Todesursache erhoffen. Nach Auffinden der Leiche hatte es seitens der Polizei geheißen, das Mädchen sei erstickt bzw. erstickt worden.

Beschuldigte bestreiten die Tat weiterhin

Dem Vernehmen bestreiten die in U-Haft genommenen Tatverdächtigen, Tötungshandlungen gesetzt zu haben. Sie behaupten, das Mädchen hätte aufgrund der konsumierten Drogen – es soll sich um eine größere Menge Ecstasy gehandelt haben – das Bewusstsein verloren.

Hintergründe der Tat sind noch nicht restlos geklärt

Der 16-Jährige dürfte mit dem 13 Jahre alten Mädchen liiert gewesen sein. Sie soll sich mit dem Burschen am vergangenen Freitag zunächst am Donaukanal getroffen und diesen dann in die Wohnung des 18-Jährigen begleitet haben. Dort soll die 13-Jährige dem aktuellen Ermittlungsstand zufolge von zumindest zwei Verdächtigen missbraucht worden sein. Offizielle Bestätigung seitens der Strafverfolgungsbehörden gab es dafür vorerst keine. Der 16-Jährige behauptet, er habe die Rettung gerufen, nachdem das Mädchen das Bewusstsein verloren habe. Er – und nicht der 18-jährige Wohnungsbesitzer, wie es zunächst geheißen hatte – soll die 13-Jährige dann aus der Wohnung getragen und auf einer davor befindlichen Grünfläche abgelegt haben.

Mittlerweile befinden sich in dieser Sache drei mutmaßliche Täter bzw. Mittäter – neben dem 16- und dem 18-Jährigen ein Landsmann in Alter von 23 Jahren – in Haft. Nach einem möglichen vierten Tatbeteiligten aus Afghanistan – er ist 22 Jahre alt – wird über die Landesgrenzen hinaus gefahndet. Ob auch der am Mittwoch festgenommene 23-Jährige in U-Haft genommen wird, entscheidet sich am Wochenende.

Strafmaß wäre in allen Anklageerhebungen gleich

Bezogen auf das allfällige Strafausmaß, das den Tatverdächtigen im Fall einer Anklageerhebung droht, würde es übrigens keinen Unterschied machen, ob sie wegen Mordes oder Vergewaltigung mit Todesfolge belangt werden. Die Obergrenze des Strafrahmens wäre dieselbe – der 16-Jährige müsste nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) mit bis zu 15 Jahren, der 20-Jährige als junger Erwachsener mit bis zu 20 Jahren und die über 21-Jährigen mit zehn bis 20 Jahren oder lebenslanger Haft rechnen. (APA/red)