Das Verbrechen an den beiden Mädchen sorgte einmal mehr für eine Abschiebe-Debatte um Flüchtlinge. Der jetzt angeklagte Migrant (27) war bereits seit 2014 in Deutschland, hatte keine Aussicht auf eine Anerkennung. Am Morgen des 5. Dezember beschloss er, sich das nicht mehr länger gefallen zu lassen. Laut Anklageschrift entschied er sich, an diesem Tag bewaffnet in die Ausländerbehörde im Landratsamt Donau-Alb zu gehen und die für ihn zuständigen Mitarbeiter zu bedrohen, damit er endlich einen Pass erhalte. Notfalls soll er bereit gewesen sein, ein Blutbad anzurichten.

Er verließ das Asylheim gegen 7.15 Uhr, machte sich auf den Weg. Auf der Straße nahm er sein Messer aus dem Rucksack, steckte es in die Innentasche seiner Jacke, um es sofort griffbereit zu haben. Genau in diesem Moment gingen die beiden Mädchen auf ihrem Schulweg an dem Flüchtling vorbei.

Staatsanwalt sieht Mordmerkmal der Heimtücke

Laut Staatsanwaltschaft fürchtete der Mann aus Eritrea, dass Ece und ihre Freundin Nerea (13) das Messer gesehen haben könnten. Um zu verhindern, dass die beiden die Polizei alarmieren, stach er immer wieder auf sie ein. Ece stieß er zunächst zu Boden und rammte der Jugendlichen das Messer mehrfach in Rücken und Hinterkopf. Zwei Stunden später starb die Schülerin im Krankenhaus.

Der Flüchtling, der lange zum Motiv geschwiegen hatte, wurde von einem Gerichtspsychiater für schuldfähig erklärt. Die Staatsanwaltschaft hat ihn deshalb wegen Mordes und versuchten Mordes mit Körperverletzung angeklagt. Sie geht von Heimtücke und einer Tötung zur Ermöglichung einer anderen Straftat aus. Dem Angeklagten droht lebenslange Haft.