Grundsätzlich muss künftig jeder Arbeitnehmer, der Kontakt mit Kunden oder Kollegen hat, einen Nachweis erbringen, dass er oder sie geimpft, getestet oder genesen ist. Sollten Ungeimpfte darüber hinaus Kontakt mit Kunden haben, müssen sie laut Medienberichten eine FFP2-Maske tragen. Wer sich nicht daran hält, kann gekündigt werden. Geimpfte und Genesene sind hingegen von einer Maskenpflicht am Arbeitsplatz befreit. Um die Einhaltung zu gewährleisten, sollen auch Kontrollen durchgeführt werden. Der Nachweis muss daher jederzeit mitgeführt werden.

Neue Regelung kommt in Kürze

Laut oe24 hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein gestern eine überarbeitete Fassung ans Kanzleramt geschickt. Die Verordnung könnte also schon in Kürze öffentlich präsentiert werden.

Eine 3G-Regel am Arbeitsplatz finde ich...