Konkret betreffen die Vorwürfe nicht nur Peter Gridling, sondern auch zwei weitere Beamte des BVTs. Es geht um einen syrischen Stasi-General, der vom israelischen Nachrichtendienst mithilfe des BVTs im Jahr 2015 nach Salzburg gebracht und dort dem BVT übergeben wurde. Dort hatte man ihm einen Asylstatus verschafft. Der Mossad kam für die Kosten auf, wie der Kurier damals berichtet hatte. Jetzt wehrt sich der damalige Sachbearbeiter des falls: „Es besteht der begründete Verdacht, dass diese Herrschaften die Unwahrheit ausgesagt haben, wie sich zwanglos aus dem Ermittlungsakt ergibt“, erklärte jetzt sein Anwalt Klaus Ainedter gegenüber dem Kurier. „Man will sich einfach am Sachbearbeiter abputzen.“

Akt soll unvollständig gewesen sein

Wie der Kurier weiter schreibt, würden die Betroffenen dem Vernehmen nach die Vorwürfe bestreiten, seien aber für keine Stellungnahme zu erreichen gewesen. Ende 2018 soll der damalige Abteilungsleiter laut Aktenlage den „Original-Gesamtakt“ zur Beurteilung der Justiz übermittelt haben. Seither steht der Verdacht im Raum, dass dieser nicht vollständig übermittelt worden ist. Das soll insbesondere Aktenvermerke betreffen, die den Sachbearbeiter entlasten würden.