
Nach 420 Tagen: Schriftliches Urteil an Karl-Heinz Grasser verschickt
420 Tage hat es gedauert – nun ist es so weit. Heute wurde Karl-Heinz Grasser und den anderen Angeklagten in der Causa Buwog und Terminal Tower das schriftliche Urteil zugestellt. Wer sich nun fragt, warum es so lange auf sich warten ließ – es umfasst 1280 Seiten.
Die mündliche Urteilsverkündung im Grasser-Prozess war am 4. Dezember 2020 erfolgt. Der Strafprozess hatte am 12. Dezember 2017 begonnen. Angeklagt war Korruption in der Causa Bundeswohnungs-Privatisierung (Buwog u.a.) und in der Causa Linzer Terminal Tower. Dazu kamen noch im Laufe des Verfahrens weitere Anklagen, die das Verfahren noch länger und aufwendiger machten. Durch die Corona-Pandemie kam es zudem im Jahr 2020 zu einer längeren Unterbrechung des Strafprozesses.
Urteil: Acht Jahre Haft
Nicht weniger als sieben Jahre lang war in der Causa ermittelt worden. Richterin Marion Hohenecker präsentierte nun am Freitag die knapp 1300 Seiten starke umfangreiche Urteilsausfertigung. Bereits die Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vom Juli 2016 umfasste 825 Seiten. Wird das Urteil rechtskräftig, warten auf Grasser acht Jahre Haft. Nun wird aber erst einmal mit Einsprüchen gerechnet.
Ermittlungsverfahren im 13. Jahr
Grassers Anwalt Manfred Ainedter fand es noch am Mittwoch “merkwürdig”, dass die Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien, Katharina Lehmayer, verkündete, man erwarte “in den nächsten Tagen” die schriftliche Ausfertigung des erstinstanzlichen Urteils“. Nachdem Grasser und seinen Rechtsvertretern keinerlei Auskunft erteilt worden sei, wann mit dem schriftlichen Buwog-Urteil zu rechnen sei, “stellt sich die Frage, wie die Frau Präsidentin zu diesen Äußerungen kommt”, meinte Ainedter im Gespräch. Generell sei zu hinterfragen, warum es so lange bis zur Urteilsausfertigung dauere, immerhin befinde man sich mittlerweile im 13. Jahr seit Beginn des Ermittlungsverfahrens: “Karl-Heinz Grasser kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die rechtsstaatlich unerträglich lange Verfahrensdauer die Strafe ersetzen soll.”
Kommentare
Wer 1300 Seiten braucht, um ein Urteil zu begründen, hat offenbar keine Beweise.
… und das Gleiche hat unsere Lynchjustiz mit Sebastian Kurz vor……!
Unfassbar!
Wenn der/die erste Grüne wegen “an die Wand-Pinkelns” zu einer 5-jährigen Kerkerstrafe verurteilt wird , dann werde ich extra € 1.000.- an das SOS-Kinderdorf spenden ! Versprochen … 🙂
1300 Seite ! Läuft der Verfasser nicht Gefahr, dass er den Faden verliert oder sich am Ende gar widerspricht.
Also für jedes Jahr dieses Prozesses 1000 Seiten…schrecklich!
Wie das Urteil zustande kam, weiß man ja. Mehr möchte ich dazu nicht schreiben, sonst bin ich Morgen auch auf der Anklagebank.
Für mich eindeutig ein politisches Urteil.
Das Vorgehen der Justiz verlangt nach einer exenplarischen Bestrafung. Am Ende wird Österreich vom Menschenrechtsgerichtshof wegen Verletzung des Art 6 EMRK zu einer Schadenersatzzahlung an Grasser verurteilt werden. Wenn dabei der tatsächlich zugefügte Schaden angemessen berücksichtigt wird, liegt die schnell im siebenstelligen Bereich. Würde ich gut finden, weil dann vielleicht doch einmal in der Justiz ausgemistet wird.
Nein, ich bin kein Grasser-Fan und bin sogar geneigt, an seine Schuld zu glauben. Aber so geht es wirklich nicht.
es ist doch eine bodenlose Sauerrei was hier um Grasser abgezogen wurde. Der Mann wurde beruflich zu 100% geschädigt und privat über 15 Jaher verfolgt. Das in einem vermeintlichen Rechtsstaat. Passt zum Impfzwang!
Eine 1280 Seiten lange Urteilsbegründung ist: Spam.
Damit soll wohl dafür gesorgt werden, dass das Rechtsmittelverfahren länger dauert als die achtjährige Hafftstrafe, die mit ihr angefochten werden soll.
Vermutlich wird eine 14-tägige Einspruchsfrist eingeräumt.
Karl-Heinz Grasser muss sich wie jeder andere Mensch auch und auch die Richterin oder ich eines Tages beim sogenannten Jüngsten Gericht vor Jesus Christus verantworten.
Da kommt dann die komplette Wahrheit auf den Tisch.
Ich selber habe auch Tag für Tag via Liveticker im Standard den Prozess verfolgt und mir schaut es ein höchst gerechtes Urteil. Es liegen ja auch Teil-Geständnisse vor! Also bitte. Auch wenn dieser Rechtsanwalt Ainedtner immer so Stimmung macht, ist das böse und übel und ein Angriff auf die unabhängige Justiz. schämen Sie sich!
Wissen Sie, meine Mutter u.auch meine Großmutter (beide +) haben 1995 ihre gesamten Sparguthaben im Zuge der KONSUM-Insolvenz per ca. 180.000 ÖS verloren. Damals viel Geld. Der CEO des Konsums, Hr.Gerharter hat 6 Mon.bekommen, und 15 Mon.auf Bewährung !
Was Sie hier postulieren, das ist eine dermaßen verächtliche, bösartige Botschaft der Verhöhnung, der Herabwürdigung , es ist eigentlich unfassbar , aber für Standard-Leser wohl deren Menschenbild !?!!
Schämen sollten Sie sich…, aber vielleicht trifft auch Sie einmal der Strahl der Ungerechtigkeit ! Mal sehen…. 🙁 🙁
Als Entschädigung für das zerstören seines und seiner Familie Leben und für das lang Hinhalten durch die unerträgliche linke Justiz, sollte Herr Grasser seine Strafe nicht absitzen müssen.
Also Herr oder Frau MP, was haben Sie bitte für ein Rechts- und Justizverständnis. Vor dem Gesetz sollen alle gleich sein und wenn jemand gegen Gesetze verstößt,
Kommt er vor das Gericht und wenn das Gesetz Gefängnisstrafen vorsieht auch ins Gefängnis. Die Frage der Prozessverzögerung soll sich auch der verteidigende Rechtsanwalt stellen!!!
ich habe den prozess fast jeden tag verfolgt und konnte keinen einzigen stichhaltigen beweis entdecken.
der einzige skandal ist das urteil, die verschleppung des gesamten verfahrens und soweit bekannt die moralisierende, jedoch wenig sachliche begründung.
Egal was man von Grasser hält (und ich bin sicher kein Fan von ihm), aber diese exorbitante Prozessdauer ist einer der größten Skandale in der Geschichte des Nachkriegsösterreichs. Dieser österreichischen Justiz ist nicht zu trauen.
Grassers Anwalt muss vorsorglich gleich berufen, denn das ganze Konvolut innerhalb von 14 Tagen sinnerfassend zu lesen, wird wohl nicht möglich sein.
Urteil erscheint mir gewaltig zu hoch, vor allem im Gegensatz zu Vergewaltigungen, wobei diese frei sind.
Nach der endlos langen Verfahrensdauer auch die lange Wartezeit auf das schriftliche Urteil – desaströs!!!
Es überrascht mich nicht, wenn die wenigen Hausparteien bei meiner Mutter zu mir sagen, dass wir eine linke Justiz in Österreich haben. Die hat die Aufgabe möglicherweise mit zahlreichen Anklagen die politische Stimmung in Österreich zugunsten für die Linken zu kippen. Ob Mulitversum oder Kommerzbank Mattersburg, ob Krankenhaus Nord oder andere Verfehlungen, stets bleiben die Sozi-Politiker straffrei, weil sie keine Verantwortung haben.
Sollte es tatsächlich bei den acht Jahren Haft bleiben, hat Grasser als Ersttäter “Anspruch” auf bedingte Entlassung nach Verbüßung der Halbstrafe, also nach vier Jahren. Bereits nach zwei Jahren wird ihm höchstwahrscheinlich die Fußfessel zugestanden, zwei Jahre später erfolgt die vorläufige bedingte Entlassung. Dennoch hat man diesem Menschen sein gesamtes Leben verhunzt. Ihn jahrelang an beruflicher Tätigkeit gehindert, Millionenkosten aufgehalst, und ihn letztlich ohne Vorliegen auch nur eines einzigen Beweises zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Gott sei Dank haben wir eine unabhängige Justiz, auch wenn diese Unabhängigkeit erst beim Richter beginnt und dort auch gleich wieder endet.
Die Richterin hat also jeden Tag 3 Seiten geschrieben, Samstag und Sonntag miteinbezogen. Wenn das nicht fleißig ist!
Karl-Heinz Grasser kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die rechtsstaatlich unerträglich lange Verfahrensdauer die Strafe ersetzen soll.”
Ich auch !
Uff – endlich! Junge Menschen können mit dem Namen Grasser gar nichts mehr anfangen… hat das wirklich so lange dauern müssen?
Offensichtlich, weil man erst was zusammenzimmern mußte. Bei der Kommerzbank Mattersburg hat die Justiz in beinahe Lichtgeschwindigkeit akribisch ermittelt, den regierenden Sozis ist kein Fehlverhalten vorzuwerfen. Schon vergessen die Causa Bank Burgenland ? Da haben die Sozis wie zu erwarten, keine Fehler gemacht.