Deutschland scheint sich Österreich zum Vorbild zu nehmen. Nachdem die österreichische Bundesregierung einen Lockdown für Ungeimpfte vollzogen hat (und ab Montag aufgrund der stark steigenden Zahlen einen bundesweiten Lockdown für alle) ziehen unsere Nachbarn nun nach. Österreich ist damit in diesem Herbst das erste europäische Land, das einen großflächigen Lockdown vollzieht. Am Freitag verkündete Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nach einer Sitzung seines Kabinetts in München ebenfalls verschärfte Maßnahmen. Konkret bedeutet das, dass in bayrischen Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 das öffentliche Leben in weiten Bereichen auf ein Minimum heruntergefahren wird. Ausnahmen werde es für Kitas, Schulen und den Handel geben

Doch nicht nur Bayern, sondern auch die Kenia-Koalition in Sachsen greift nun durch. Wie die “Leipziger Volkszeitung” berichtet, gibt es dennoch keinen Lockdown im klassischen Sinn. Die Regierung reagiert auf die signifikanten Unterschiede in den Inzidenzen zwischen Ungeimpften und Geimpften. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer liegt die Inzidenz bei Ungeimpften bei 1800, während sie bei Geimpften lediglich bei 60 liegt.

Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum verboten

Die sächsische Landesregierung hat den Konsum von Alkohol an öffentlichen Plätzen verboten. Die Menschen in Sachsen müssen in diesem Jahr darüber hinaus auf den Weihnachtsmarkt verzichten. Zusätzlich dazu müssen Kultur-und Freizeiteinrichtungen schließen. Auch Bars, Diskotheken und Clubs werden geschlossen. Bibliotheken bleiben jedoch geöffnet. Veranstaltungen sind zwar generell abgesagt, doch Gottesdienste können mit der 3G-Regel abgehalten werden. Ungeimpfte sind ab Montag dazu aufgerufen, ihre Kontakte massiv einzuschränken. So darf sich nur ein Haushalt mit einem anderen treffen.

Geimpfte und Genesene sind allerdings von der Kontaktbeschränkung ausgenommen. Unter neuen Regelungen sollen auch Schulen geöffnet bleiben. Sachsen führt hierzu eine sogenannte “Hotspot-Regelung” ein, wonach in Landkreisen mit einer Inzidenz ab 1000 für Ungeimpfte eine Ausgangssperre zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr gilt. Während am Arbeitsplatz die 3G-Regel gilt, wird Ungeimpften der Zugang zum Handel – abgesehen von der Grundversorgung – untersagt. Vorerst sollen die Regeln bis zum 12. Dezember gelten.