
Nach Hassposting-Klage: Eva Glawischnig feiert endgültigen Sieg gegen Facebook
Facebook-Mutter Meta hat das Urteil des Handelsgerichts Wien überraschend akzeptiert und auf seiner Startseite veröffentlicht, wo es weltweit für sechs Monate auf der Startseite stehen soll. Glawischnigs Anwältin Windhager sieht einen “Sieg auf allen Ebenen”, Streitpunkte gibt es aber immer noch.
Facebook veröffentlichte das Urteil bereits. Windhager äußerte allerdings Bedenken, ob dies formgerecht geschah. So dürfte es laut der Anwältin auf Österreich beschränkt sein und auch nicht in allen Browsern aufscheinen. Zudem gelange man nur über einen Klick zum gesamten zu veröffentlichenden Urteil. “Wir prüfen rechtliche Schritte”, so Windhager.
Glawischnig brachte Klage gegen Facebook schon im Jahr 2016 ein
Anlassfall war eine Klage, die Glawischnig noch vor ihrem Rücktritt als Chefin der Grünen 2016 gegen das soziale Netzwerk angestrengt hatte, nachdem sie in Postings beleidigt und unter anderem als “miese Volksverräterin” und Mitglied einer “Faschistenpartei” bezeichnet worden war. Es wurde eine einstweilige Verfügung beim Handelsgericht Wien angestrebt.
Dieses verfügte die Löschung, allerdings kam Facebook dem nur für Österreich nach. Nach einem Zwischenstopp beim Obersten Gerichtshof (OGH) urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Vorabentscheidungsverfahren, dass auch nationale Gerichte eine weltweite Löschung – auch von sinngleichen Postings – verfügen können.
"Sieg auf allen Ebenen" für Glawischnig
Im Hauptverfahren vor dem Handelsgericht Wien wurde das erstinstanzliche Urteil nun von Facebook anerkannt, da der Konzern keine Berufung einlegte, wie Glawischnigs Rechtsanwältin Maria Windhager der APA sagte. Sie sprach von einem “absolut sensationellen” Grundsatzurteil und einem “Sieg auf allen Ebenen”.
Facebook muss das Urteil nun für sechs Monate weltweit auf der Startseite www.facebook.com “in dem Bereich, der bei Abruf der Startseite ohne Scrollen sichtbar wird, in einem fett linierten Rahmen, mit fett geschriebener mindestens 20 Punkt großer Überschrift ‘Im Namen der Republik!'” veröffentlichen. Das Gericht sieht dies als notwendig an, “um das Umsichgreifen der Meinung, man könne sanktionslos Hasspostings veröffentlichen, zu verhindern.”
Urteil bereits veröffentlicht - aber auch formgerecht?
Facebook veröffentlichte das Urteil bereits. Windhager äußerte allerdings Bedenken, ob dies formgerecht geschah. So dürfte es laut der Anwältin auf Österreich beschränkt sein und auch nicht in allen Browsern aufscheinen. Zudem gelange man nur über einen Klick zum gesamten zu veröffentlichenden Urteil. “Wir prüfen rechtliche Schritte”, so Windhager.
Als besonders wichtig erachtete es Windhager, dass Facebook dazu verpflichtet wurde, die Userdaten – Vor- und Zuname sowie die Anschrift – herauszugeben. Denn die Interessen der Klägerin an der Feststellung der Identität der Nutzerin seien laut dem Urteil evident. Facebook weigerte sich bisher, Userdaten preiszugeben und berief sich auf irisches Recht. Das Urteil stellt nun klar, dass hier österreichisches Recht zur Anwendung kommen kann. Facebook wurde darüber hinaus verpflichtet, 4.000 Euro Schadenersatz zu zahlen und rund 19.000 Euro Verfahrenskosten zu ersetzen.
Sigrid Maurer applaudiert Urteilssprechung: "Wichtiger Sieg gegen Facebook"
Die Klubobfrau der Grünen, Sigrid Maurer, sah in einem der APA vorliegendem Statement einen “wichtigen Sieg vor Gericht gegen Facebook”. Die Urteilsveröffentlichung auf der Startseite zeige auf, dass die Plattformen für die Inhalte auf ihren Seiten haftbar seien und sich nicht aus der Verantwortung stehlen könnten. “Verstöße führen zu Schadenersatz und damit Kosten – offenbar verstehen sie nur diese Sprache”, so Maurer und merkte an, dass vor allem Frauen und bereits marginalisierte Personengruppen besonders von Hasspostings betroffen seien. “Wichtig für alle Betroffenen ist: Sie sind nicht alleine. Es gibt Mittel und Wege, sich zu wehren und sie wirken.”
Kommentare
Verläuft sich jetzt die Glawischnig in die irrige Meinung, weniger gehasst zu werden? Das wäre aber sehr naiv. Ein Lebewesen, welches all seine Prinzipien über Bord geworfen und sich genau jenem Unternehmen sprichwörtlich an den Hals geworfen hat, welches im Vorfeld heftigst kritisiert wurde, verdient eigentlich keinen Hass, sondern Verachtung.
Eine oder ein linker Politiker musst sein, dann ist die Chance groß bei Gericht einen Erfolg davon zu tragen. Auffällig aber ist, dass Facebook ein halbes Jahr, der Erfolg auf der Startseite veröffentlicht werden muss. Verfahrenseinstellungen gegen ÖVPler oder FPÖler werden kleingedruckt und im TV einmal nur erwähnt. D.h. 90 % wissen von der Verfahrenseinstellung nichts. So mag ich den sozialdemokratischen Rechtsstaat.
Frag nach bei Schrems, wielange der Atem sein muss, um gegen FB/Meta Recht zu bekommen.
In jenen Medien, die es mit Check, Recheck und Doublecheck nicht so genau nehmen, liest man regelmäßig über gerichtlich angeordnete Entgegnungen.
Wo die Justiz in Mediensachen politisch sein sollte, ist mir nicht erklärlich.