Der ehemalige Kanzler und Ex-ÖVP-Chef Sebastian Kurz ist am Freitag wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss nicht rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. FPÖ-Chef Herbert Kickl rechnet nun mit der Links-Justiz ab – stellt dabei die Verhältnisfrage zwischen einer Falschaussage und dem “Mord an Kinderseelen”.

“Wir haben bei Sebastian Kurz den Vorwurf der falschen Zeugenaussage im Rahmen eines U-Ausschusses. Es gab einen langwierigen Prozess-Marathon, einschließlich Zeugenaussagen aus Russland per Video. Der enorme Aufwand resultierte schließlich in acht Monaten bedingter Haft”, meinte Kickl. Und er betonte anschließend: “Nicht allzu lange her war auch der Fall Teichtmeister, wo jemand wegen des Besitzes von tausenden pornografischen Darstellungen von Kindern vor Gericht stand. Der Prozess wurde schnell abgewickelt, obwohl es sich um den Mord an Kinderseelen handelte”. Das Urteil: Zwei Jahre – bedingt.

"Sind die Relationen angemessen?"

“Jetzt stellt sich mir die Frage der Verhältnismäßigkeit. Sind die Relationen tatsächlich angemessen? Das sollte jeder für sich selbst beurteilen”, schloss er sein Statement.

Sebastian Kurz wurde nicht rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.APA/APA