Vor zehn Jahren wurde Oscar Pistorius wegen Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkampf inhaftiert. Nun ist dem ehemaligen Sprintstar (36) eine vorzeitige Haftentlassung verwehrt worden. Der Bewährungsausschuss tagte am Freitag in Pistorius´s Gefängnis in einem Vorort von Pretoria. Laut der Anwältin von Steenkamps Eltern, Tania Koen, habe der Bewährungsausschuss das Ansinnen des früheren Behindertensportlers abgelehnt.

Dennoch werde sein Antrag in einem Jahr erneut geprüft. Medien aus aller Welt versammelten sich vor dem Gefängnis. In der Nacht des Valentinstags 2013 tötete Pistorius seine damalige Freundin Reeva Steenkamp mit vier Schüssen durch die Toilettentür seiner Villa. Pistorius hat derzeit etwa die Hälfte seiner Haftstrafe von 13 Jahren und fünf Monaten abgesessen. Nach südafrikanischem Gesetz hat er damit automatisch Anspruch auf eine Bewährungsanhörung.

Pistorius schrieb 2012 Sportgeschichte

Unmittelbar nach der Tat wurde der ehemalige südafrikanische Sprintstar sofort festgenommen. Zunächst wurde er 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Allerdings legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein und klagte ihn wegen Mordes an. Daraufhin wurde die Haftzeit 2016 auf sechs Jahre erhöht. In einem erneuten Berufungsprozess wurde Pistorius 2017 schließlich zu 13 Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.

Pistorius’ Verfahren über die mögliche Haftentlassung begann bereits vor gut einem Jahr und beinhaltete auch ein Treffen des Ex-Sportlers mit den Eltern seiner früheren Freundin. Der Fall hatte international für Aufsehen gesorgt. Das Interesse an den Wendungen in dem Fall sorgte für großes mediales Interesse.

Vor dem gewaltsamen Tod seiner Freundin hatte Pistorius Sportgeschichte geschrieben. Bei den Olympischen Spielen 2012 in London maß er sich als erster Behinderter beim 400-Meter-Lauf mit nicht-behinderten Sportlern. Außerdem hat der wegen seiner Unterschenkelprothesen damals als “Blade Runner” bekannte Läufer bei paralympischen Spielen insgesamt sechs Goldmedaillen geholt.