
Nach offenem Brief mit Impfkritik: Landesschulärztin beurlaubt
Jener offene impfkritische Brief, den knapp 200 Mediziner unterzeichnet haben, hat weitere personelle Konsequenzen: Nachdem wie berichtet Dr. Andreas Sönnichsen von der Medizinische Universität Wien deswegen entlassen worden ist, wurde jetzt auch die Landesschulärztin von Salzburg beurlaubt.
Insgesamt drei Schulärzte wurden jetzt beurlaubt, nachdem sie jenen offenen Brief mit Impfkritik unterzeichnet haben, der auch Dr. Andreas Sönnichsen seinen Job an der Medizinischen Universität gekostet hat. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, faktenwidrig die Behauptung verbreitet zu haben, dass auf den Intensivstationen überwiegend geimpfte Personen liegen würden.
Betroffen von personellen Konsequenzen ist jetzt auch die Landesschulärztin von Salzburg, Dr. Katharina A. Man werde ab sofort auf ihre Dienstleistungen verzichten, bis der Sachverhalt geprüft sei, wird Bildungsdirektor Rudolf Mair in der SN zitiert. “Medizinisch kann ich das nicht beurteilen, aber der Verdacht liegt nahe, dass hier Positionen vertreten werden, die nicht im Einklang mit den Zielen des Bundes stehen.” Die Medizinerin selbst wollte sich bislang nicht zu den Vorwürfen äußern, betont aber, dass sie nach wie vor hinter dem Schreiben stehe.
Kommentare
Die Ärztin hat ja keine Unwahrheiten verbreitet. Den Mauerfall hat man 1989 bejubelt und jetzt ist es bei uns noch viel schlimmer als beim Staatsratssekretär Honecker.
Man stelle sich vor, es bleiben nur mehr Ärzte vom Kaliber Zeck eres und Mücke übrig. Gut behüte dann vor Krankheit und Gebrechen.
So sieht’s aus in einem demokratischen Rechtsstaat.
Wenn “Positionen vertreten werden, die nicht im Einklang mit den Zielen des Bundes stehen”, dann kostet das einen den Job.
Also man darf nur die Meinung der Regierung vertreten und danach handeln, weil sonst Sanktionen erfolgen.
Eingesperrt wird man dafür (noch) nicht, sondern es wird einem “nur” die wirtschaftliche Existenzgrundlage (in Form des Einkommens) genommen.
Androhung oder Zufügung eines Vermögensschadens gilt international als “hard power”, also staatliche Zwangsmaßnahme.
Gegen Personen, die “Positionen vertreten […], die nicht im Einklang mit den Zielen des Bundes stehen.”
Wie war das?
Demokratischer Rechtsstaat?
Jetzt muss ich echt meine Hoffnung in die baldige Legalisierung von Marihuana setzen …
Für die, “die im Einklang mit den Zielen des Bundes” handeln, vielleicht kommen die auf diesem Weg wieder runter…
Und für mich, denn nüchtern ist das alles kaum mehr zu packen …
Man hat offensichtlich angst kritik, andere meinungen, zuzulassen.
Waere alles okay u wirkungsvoll, nebenwirkungsfrei, ….dann braucht man doch weder zwang noch werbung.
Hoere von 4,5,6 impfung, abstaende immer kuerzer, gg empfehlung der wissenschaft. Man weiss nichts, aber spritzt. Die leute haben ihr denken verloren. Das ist sicher nicht gesund. Es gibt beweise, statistik, das seit impfungen, kranke doppelt so viel sind.
A da schau her, diese sogen. Bildungsdirektion ist im Besitz der reinen Warheit.
die wissenschaft und ihre lehre sind frei.
stimmt’s oder hab ich recht?
Hiermit möchten sie natürlich die restlichen Ärzte warnen sich ja nicht gegen das System zu stellen .zum kotzen was da zur Zeit abgeht
“aber der Verdacht liegt nahe, dass hier Positionen vertreten werden, die nicht im Einklang mit den Zielen des Bundes stehen” – man fasst es nicht: andere Meinungen als die der Regierenden sind offenbar verboten !!
“Bestrafe einen, erziehe hunderte”
Kritische Ärzte und Pflegepersonal in schweren Zeiten wie diesen zu vergraulen oder gar zu kündigen, zeugt nicht gerade von großer Weitsicht der Verantwortlichen. Da werden im Gesundheitswesen wohl bald nur mehr Leute wie der Herr Szekeres übrig bleiben. Na bravo.
Kritische Stimmen sind halt nicht erwünscht. Aber das wird noch zum Bumerang werden.
Die große Frage ist es halt, wie lange das dauert. Vorläufig fliegt der Bumerang noch weiter weg. Es steigert sich immer mehr und wird zunehmend offener exekutiert.
Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in Verfassungen als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird. Das Verbot der Zensur verhindert die Meinungs- und Informationskontrolle durch staatliche Stellen. Im Unterschied zu einer Diktatur sind der Staatsgewalt in einer Demokratie die Mittel der vorbeugenden Informationskontrolle durch Zensur ausdrücklich verboten.
Das Problem ist mittlerweile, dass ohne formalen Rechtsakt über Hintertüren und Einflussnahme der Regierung auf Kammern und andere Institutionen der politische Wille über Druckausübung durchgesetzt wird.
Auch ohne die Verfassungsgesetze zu verletzen kann man die Kultur einer ehemals fast lupenreinen freiheitlichen Demokratie mit Füssen treten.
In einer echten freiheitlichen Demokratie bzw. einem Rechtstaat sollte eigentlich jede Einschränkung auf formalem Weg geschehen (Art. 18 B-VG) und damit auf dem Rechtsweg bekämpfbar sein oder zumindest im Falle von Leitlinien/Empfehlung niedergeschrieben, öffentlich einsehbar und damit diskutabel sein.