
Nach Start der eXXpress-Kinderschutz-Petition: Strafverschärfungen sind durch!
Hunderttausende eXXpress-Leser machten Druck, unterzeichneten unsere große Petition zum Kinderschutz. Mit Erfolg! Die türkis-grüne Bundesregierung einigte sich auf Strafverschärfungen. Wir kennen die Details:
Der Fall des ehemaligen TV-Stars Florian Teichtmeister (43) ließ in Österreicher niemanden kalt. Nach dem – in den Augen vieler Beobachter zu milden – Urteil gingen auch bei vielen eXXpress-Lesern die Wogen hoch. Der Druck auf die Politik, die Strafen zu verschärfen, zeigt jetzt Wirkung. Am Mittwoch verkündet die Koalition: Die Strafverschärfungen sind durch!
Höhere Strafen bei mehr Bildern
Für den Besitz von Darstellungen missbrauchter Jugendlicher im Alter von 14 bis 17 Jahren werden die Strafen künftig von einem Jahr Haft auf zwei Jahre verdoppelt. Sind die Opfer unter 13 Jahre alt, sieht das neue Gesetz eine Haftstrafe von drei Jahren vor.
Besitzt ein Täter eine Vielzahl an Bildern – bei Florian Teichtmeister war die Rede von 76.000 Dateien – steigen die Strafen zudem noch einmal an. Zudem verschwindet der Begriff “Pornographie” aus dem Gesetz.
Überblick Änderungen:
- Strafen werden verdoppelt bzw. verdreifacht, Einführung eines Mindeststrafmaßes von sechs Monaten
- „Vielzahl“ wird als zusätzliche Erschwernis aufgenommen
- Lückenschluss beim Berufs- und Tätigkeitsverbot, keine Erfordernis der Erwerbstätigkeit oder -Absicht im Tatbegehungszeitpunkt
- Änderung von „pornographische Darstellungen“ auf „bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen“ – kürzer „Darstellungen von Kindesmissbrauch“
Änderungen im Strafmaß:
- Besitz Darstellungen von Missbrauch Jugendlicher (14 bis 17 Jahre): 1 Jahr Haft → 2 Jahre
- Besitz Darstellungen von Missbrauch von Kindern (bis 13 Jahre): 2 Jahre Haft → 3 Jahre Haft
- Besitz einer Vielzahl Darstellungen von Missbrauch Jugendlicher (14 bis 17 Jahre): 6 Monate bis 3 Jahre Haft
- Besitz Vielzahl Darstellungen von Missbrauch von Kindern (bis 13 Jahre): 6 Monate bis 5 Jahre
- Herstellung oder Anbieten von Darstellungen von Missbrauch Minderjähriger: 1 bis 5 Jahre
- Herstellung einer Vielzahl von Darstellungen von Missbrauch Minderjähriger mit dem Zweck der Verbreitung: 1 bis 10 Jahre Haft
Jugendstaatssekretärin Plakolm erfreut über Verschärfung
Zu den ersten Unterstützern der Petition zählte Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP). Für sie war klar:„Strafen müssen aus meiner Sicht die Werte einer Gesellschaft widerspiegeln”. Die heutige Einigung auf die Verschärften Strafen sind für sie nun ein gelungenes Beispiel für Anlassgesetzgebung. “Anlassgesetzgebung deshalb, weil es in letzter Zeit Anlässe gegeben hat, bei denen die Strafen nicht in Relation zum verursachten Leid standen”, so Plakolm gegenüber dem eXXpress. “Mir sind die Verschärfungen ein echtes Anliegen und ich bin sehr froh, dass sich meine Hartnäckigkeit in der Sache schlussendlich ausgezahlt hat und die Verschärfungen unter Druck nun zustande kommen.“
Lückenschluss beim Berufs- und Tätigkeitsverbot
Die Verschärfung macht nun den Unterschied, ob zukünftig verurteilte Sexualstraftäter als freie Menschen den Gerichtssaal verlassen oder eben nicht. “Wir geben mit dieser Gesetzesänderung der Justiz die notwendigen Mittel in die Hand. Konkret verdoppeln und verdreifachen wir das Strafmaß für Menschen, die Darstellungen von Kindesmissbrauch anfertigen oder konsumieren”, so Plakom. Zukünftig wird es zudem nicht mehr möglich sein, dass Menschen, die sich einmal an Kindern und Jugendlichen vergangen haben, nach Tilgung ihrer Strafe wieder als Feriencampbetreuer oder Kinderfußballtrainer arbeiten können.
Kommentare
3. Versuch…
zuerst einmal danke an den exxpress.at für diese Petition bzw. den verbesserten Kinderschutz Gesetz Vorschlägen der FPÖ (auch wenn die aus Prinzip, Reflex von den politischen Gegnern verurteilt/attackiert werden),
ABER das sollen echt wahnsinnig beeindruckende Verschärfungen sein???? ja klar, bissl besser als vorher (aber wenn man von so extrem niedrigem Niveau ausgeht ist die Verdoppelung von 1 auf 2 auch schon eine 100% RIESEN Leistung.. Ironie off..)
was mir auf die Schnelle noch einfällt:
was ist mit der Internet/Smartphone Nutzungs Kontrolle nach der (bedingten) Verurteilung bzw dem Absitzen der Pädos? dürfen die weiterhin ungeniert, unkontrolliert Missbrauchsmaterial von Kindern downloaden, tauschen (geschweige denn produzieren?) wer kontrolliert das? Bleiben die wie die Hitler-Verehrer oder radikalen IS Schläfer am Radar des BKAs?
und dürfen die wegen evtl. guter Führung (und Beziehung zu den Psychotanten bzw. gutgläubigen Gutachtern) auch früher raus oder müssen die fix (hoffentlich im normalen Strafvollzug) die komplette Strafe absitzen?
Können die jemals Fussfesseln bekommen?
weitere Fragen über Fragen..
und zum 10.x NEIN ich schreib nicht zu schnell
Man vermißt neben der Haftstrafe, die übrigens weit zu niedrig ist, eine zwingende Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld in beträchtlichem Ausmaß an die Opfer bzw. an Opferorganisationen. Und wo steht etwas von öffentlich einsehbarer Registrierung?
Das Gesetz ist ein Pflasterl auf einen vom Hai abgebissenen Arm.
Die Richter müssen endlich die Untergrenzen der Strafen raufsetzen. Und jeder absolut jeder Pädophile muss nach §21/2 StGB abgeurteilt werden! Ansonsten ist das alles nichts Wert, absolut nichts.
Jap bis jetzt war in der Schublade 🤔 und nein ich schreibe langsam 😡
Der Akt Teichtmeister ist noch nicht geschlossen.
Großer Irrtum, man sollte mal das volle Strafausmaß auch anwenden! Und da ja Pädophilie nicht normal ist, müsste bei jedem ausnahmslos die Maßnahme nach 21/2§ angewendet werden. Vor allem beim Teichtmeister, da dies wohl schon sehr abartig ist.
Leider für immer müssen wir das ertragen, das ist schon die neue Weltordnung. 😭😭😭
Im Augenblick steht eine Justizministerin vor dem Plenum der Österreichischen Gesetzgebung und liest von Schmierzetteln eine Stellungnahme zu einem Fall,für den eine Sitzung unterbrochen wird belanglose Phrasen herunter.
WIE LANGE MÜSSEN WIR NOCH DIESES
SCHMIERENTHEATER ERDULDEN?
Anstatt ein anständiges Strafmass zu finden,kommt wieder nur grüner Müll,typisch Zadic! Ausserdem betrifft es meine Familie ist das Gesetz null und nichtig!
Die Strafen sind immer noch lächerlich. Was soll das ganze Theater?
Danke an den eXXpress für die Petition. Leider haben immer noch zu wenige Menschen unterzeichnet. Dennoch bewegt sich nun endlich etwas. Der Wunsch von den meisten wäre natürlich ein noch härteres Strafmaß für derartige Täter. Was wir alle nicht wissen ist, wie ein entsprechendes Gerichtsverfahren verläuft und wie die Verteidigung den Täter juristisch aus der Verantwortung seiner Taten zieht. So kann ein härteres Strafausmaß dennoch auf eine bedingte Strafe anstatt auf eine unbedingte Strafe hinaus laufen. Zermürbend ist die mittlerweile linkslastige Gepflogenheit, wie mit Tätern umgegangen wird. Der Täterschutz darf so nicht weiter gelebt werden. Alle, die gegen härtere Strafen sind, sollen sich doch bitte mal selbst fragen, wie sie reagieren würden, würden ihre eigenen Kinder auf Fotos oder Videos weiter gereicht oder verkauft werden. Der Schritt zur Selbstdurchführung solcher abscheulichen Taten ist nur ein kleiner. Menschen mit solchen Neigungen sind süchtig und nicht heilbar!
Mal ein Beispiel an Spanien nehmen gell
Diese Strafrahmenerhöhung ist doch wieder nur Showpolitik. Wenn ich mir die Strafen für Steuerhinterziehung oder verwandter Delikte ansehe ist es geradezu grotesk bei solchen Gewaltverbrechen in Relation nur 2 Jahre etc zu fordern. Das wird keinem Kind helfen.
Gerade rechtzeitig NACH Teichtmeister
Hunderdtausende Leser machen Druck und die Regierung bewegt sich. Hunderdtausend Unterstützer von Volksbegehren machen Druck und der Regierung ist es egal.
Okay…
Die Änderungen der Strafen war schon in Vorbereitung – auch ohne Petition. Man hat lediglich gewartet, bis Teichtmeister wieder hinter seinem Plüschvorhang verschwindet und die Regierung macht nun auf streng. Dieses perfide Schauspiel ist höchst einfach zu durchschauen.
Es gibt auch eine Pet gegen die illegale Masseneinwanderung.
So weit so gut!
Strafe neu für “Besitz einer Vielzahl Darstellungen von Missbrauch Jugendlicher” 6 Monate Mindeststrafe und bei Missbrauch Kinder auch 6 Monate Mindeststrafe. Unterschied liegt nur beim Höchstmaß mit 3 Jahren (Jugendliche) und 5 Jahre (Kinder). Bedingt natürlich! Erstverurteilungen werden in Ö. großteils immer bedingt verhängt.
Wäre diese Novelle schon vor dem Teichtmeister-Urteil in Kraft getreten, würden beide oben genannten Missbräuche zutreffen. Die selbst beigefügten Sprechblasen kann man (glaube ich) nicht als “Herstellung” werten, sondern als eine private Bearbeitung.
Teichtmeister war geständig und ist in Therapie. Höchststrafe kann man nicht geben. Außerdem ist es erst die erste Verurteilung wegen Missbrauch. 6 Monate Mindestmaß ist zuwenig, 3 oder 5 Jahre zuviel. 2 Jahre bedingt wären angemessen, im schlimmsten Fall ein wenig drüber. Das Urteil muss bei einer Berufung auch vertretbar bleiben und halten!
Welche Strafe hat er eigentlich nach altem Schema bekommen??? … Oh!
Die neue Novelle ändert gar nichts! Reine Augenauswischerei!
“Außerdem ist es erst die erste Verurteilung wegen Missbrauch.”
Ich würde sagen, es ist seine erste Verurteilung wegen Amtsmissbrauch.
Kann mir niemand erzählen, dass der bei unseren heutigen digitalen Möglichkeiten 15 Jahre lang unentdeckt blieb. Wer als Privatmensch eine solche Bilddatenmasse runterlädt, fällt allein schon dadurch auf.
Es ist bestimmt nicht einfach solche Typen im Ausland aufzuspüren, aber innerhalb der EU dürfte das kein Problem mehr sein.
Meiner Meinung nach hätte das Mindeststrafmaß massiv erhöht werden müssen
Das war sowieso schon in Arbeit.
Die Petition hat jedenfalls nicht geschadet.
Danke!
die petition hat aber auch nichts bewirkt, außer den lesern vorzugaukeln, dass sie einfluss auf die politik genommen hätten. einfach nur peinlich.
Zu wenig, zu spät. Absichtlich zurückgehalten bis jetzt. Diese Verschärfung überhaupt nach Altersangabe der Kinder unterschiedlich ? Ab 14 weniger , weil ? Insgesamt unzufriedenstellend, da wieder sehr dehnbar. Das geht besser, ihr habt uns hoffentlich nur den Prototypen angeboten vorerst ?
Großes Dankeschön an Kickl!!!
wofür? er hat nichts gemacht.
na seawas, das hat ja der Herr Teichtmeister großes Glück gehabt, daß er beim September-Termin nicht wieder krank war!
leider zu spät, siehe Teichtmeister
Das ist keine ausreichende Verschärfung. “Besitz Vielzahl Darstellungen von Missbrauch von Kindern (bis 13 Jahre): 6 Monate bis 5 Jahre
Herstellung oder Anbieten von Darstellungen von Missbrauch Minderjähriger: 1 bis 5 Jahre
Herstellung einer Vielzahl von Darstellungen von Missbrauch Minderjähriger mit dem Zweck der Verbreitung: 1 bis 10 Jahre Haft”
Das ist das von Zadic ohndies vorgelegte Gesetz. Wo bitte hat die Petition da also Einfluss genommen?
Die Strafen sind mit sechs Monaten oder 1 Jahr aufwärts viel zu gering! Und wo ist das Berufsverbot und lebenslanger Eintrag ins Strafregister? Habe ich da etwas falsch verstanden oder ist das eine Scheinverschärfung.
….. sind durch…. abwarten, weil unseren fake Politikern kann man nichts glauben….
Dann gehört aber auch der Teichtmeister-Fall neu verhandelt.
Und zwar auf welcher Rechtsgrundlage? Das Urteil ist rechtskräftig. Und selbst wenn nicht, würde immer noch das zuvor gültige Gesetz angewandt werden.
na wenn der Bla-Bla-Babler rückwirkend per 2010 Steuern einführen will, sollte das auch hier möglich sein! Ebenso müßte die Sache mit dem Schneegestöber einmal verhandelt und die Höchststrafe verhängt werden!
Finde ich auch, wird denen Typen ziemlich egal sein. Bildliche Veröffentlichung des Täters bei Verurteilung ~nur so kann man Kindern in Zukunft vor Pädophile schützen!!!!
Auch nicht. Täter können sich binnen eines Jahres max. und nicht wiedererkennbar verändern. Haarfarbe, Haarlänge, Frisur, Bart, Brille, Hüte, Gewicht – dies alles kann schon ein Erwachsener aufgrund eines Bildes nicht verifizieren, geschweige denn ein Kind.
Alles gut und schoen, aber nicht nur für das Strafmaß im Fall “Teichtmeister”, auch für die vielen anderen, zu spaet! Ich vermisse den Passus betr. Datenbank jener Taeter, damit jeder Buerger, jedes Amt, ersehen kann, wer da gerade vorstellig wird bzw. sich auf Spielplätzen, etc. herumtreibt. Aber bitte, besser, als gar nichts. Die Politik hat viel zu spaet reagiert. Das ist Fakt.
Zeit wird’s 🤬🤬🤬
Na endlich bewegt sich was….
Solange das keine Strafen nach amerikanischem Recht, z.B. lebenslang bis zu über 100 Jahre ohne Bewährung gibt, ist das alles eine Augenauswischerei. 6 Monate bis…..3, 5 oder 6 Jahre – lächerlich! Interessant, warum sich die europäischen Rechtsgeber geschlossen so sehr schwer tun, bezüglich Strafen für Mörder und vor allem Pädophile, ebenfalls den US-Vorgaben zu folgen. Offensichtlich ist das Moralverständnis ihrer US-Berufskollegen bedeutend höher. Oder denken sie sich vielleicht: “Besser nicht zu hohe Strafen ansetzen, sollte es uns selbst, oder einer unserer Freunde im System erwischen.”?
Das sind aber wischi-waschi Verschärfungen!
Das “bis” in den Strafmaßen will mir noch nicht so recht gefallen.
Das heißt für den Richter : kann, muss aber nicht.
Wobei 6 Mon. bzw. 1 J. minimum, maximal zu wenig ist.
Genau! 1 Jahr minimum für die Vergewaltigung eines Kindes wird uns als Verschärfung verkauft.10 Jahre Minimum wärenaangebracht! Und wieder kein lebenslanger Eintrag ins Strafregister. Warum ist das unserer Justiz nicht wichtig, so zu bestrafen, daß Täter die Möglichkeit weiter Kinder zu missbrauchen maximal genommen wird und jedes Urteil abschreckend wirkt?
Immer ohne Bewährung, wäre auch angesagt.
Aber ohgottohgott, im Knast wird doch niemand besser.
Ich behaupte das Gegenteil. Wenn man solche Prachtexemplare nicht von den anderen Häftlingen separiert, können da durchaus bessernde Effekte auftreten.
im Fall Teichtmeister zu spät….. und beim nächsten Prominenten, der möglicherweise erwischt wird, gibt es dann in Zukunft halt 2 Jahre bedingt?