Sie haben am 10. September 2022 auf der unter www.exxpress.at erreichbaren Website in einem Artikel mit der Überschrift “Angeklagter im Chorherr-Prozess lieferte Daten zur Weißwaschung der Wien Energie” berichtet, dass Mag. Wilhelm Hemetsberger “einer der zehn Angeklagten [ist], die sich in dem im November [2022] beginnenden Strafprozess gegen den grünen Ex-Planungssprecher Christoph Chorherr verantworten müssen”. “Konkret muss sich Wilhelm Hemetsberger wegen des Verdachts des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt §§ 12 StGB und wegen des Vorwurfs des Verbrechens der Bestechung nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Strafgesetzbuch verantworten – bei einer Verurteilung drohen dem Unternehmer bis zu zehn Jahre Haft.”

Mag. Wilhelm Hemetsberger wurde von dieser Anklage mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 23. Jänner 2023 freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.