Die Kategoriemieten werden mit 1. Juli erneut um 5,5 Prozent angehoben. Das teilte das Justizministerium am Dienstag mit. Es ist die vierte Anpassung in 15 Monaten. Die letzten Erhöhungen in ähnlichem Ausmaß gab es im November 2022, davor bereits im Juni und April 2022. AK, ÖGB und die Mietervereinigung hatten jüngst davor gewarnt.

Die Kategoriemietzinsen werden automatisch an die Teuerung angepasst, wenn die Inflation seit der letzten Erhöhung die Fünf-Prozent-Hürde erreicht. Im Hinblick auf die jetzt angekündigte Erhöhung hatten die Arbeiterkammer (AK), der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Mietervereinigung bereits im Vorfeld erneut eine Mietpreisbremse gefordert.

"Das ist für viele nicht machbar"

“Vier Erhöhungen in 15 Monaten von insgesamt fast 24 Prozent – das ist für viele nicht mehr machbar”, sagte Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer (AK) in einer Aussendung vergangener Woche. Betroffen seien von der jetzigen Erhöhung alle Haushalte, die in Gebäuden leben, auf die das Mietrechtsgesetz anwendbar ist – beispielsweise im privaten, vor 1945 errichteten Altbau – und deren Mietvertrag vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurde. Das seinen 135.000.

Mechanismus wirkt sich auf alle Mieter aus

Indirekt treffe der Mechanismus aber nicht nur Kategoriemieter, da sich eine Erhöhung der Kategoriemieten auf die Betriebskosten für fast alle Mieter auswirke. Denn die Verwaltungshonorare, die dem Mieter mit den Betriebskosten verrechnet werden, sind laut AK und Mietervereinigung mit dem Betrag der Kategorie A gedeckelt.