Der wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB) und Falschaussage vor dem “Ibiza”-Untersuchungsausschuss angeklagte Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Johann Fuchs, kann seinen Job weiter ausüben. Der Oberste Gerichtshof hob seine Suspendierung auf, wie der “Kurier” Dienstagabend berichtet. “Die Suspendierung ist aus dienstlichen Gründen nicht erforderlich”, urteilte das Gericht.Fuchs kann mit sofortiger Wirkung wieder den Dienst antreten.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hatte die Suspendierung mit der “Schwere der zur Last gelegten Pflichtverletzung im dienstlichen Interesse bzw. zur Wahrung des Standesansehens” begründet.

Fuchs soll Ex-Sektionschef eine Anzeige der WKStA verraten haben

Fuchs wird vorgeworfen, dem ebenfalls vom Dienst suspendierten Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, im Dezember 2020 verraten zu haben, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Anzeige gegen eine “Presse”-Redakteurin vorbereite. Mehrere WKStA-Vertreter hatten sich von einem Artikel der Journalistin angegriffen gefühlt – deren tatsächlich bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebrachte Anzeige wurde allerdings dort mangels eines begründeten Anfangsverdachts zurückgelegt.

Die Fuchs unterstellte Falschaussage ist Folge dessen Auftritts im “Ibiza”-Ausschuss, wo er am 10. März 2021 gefragt wurde, ob er Aktenteile weitergegeben habe. Darauf erwiderte Fuchs unter Wahrheitspflicht sinngemäß, er könne sich daran nicht erinnern und dies daher weder bestätigen noch ausschließen.

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Kommentare

  • MariaFranziska sagt:

    Sehe ich das richtig, dass diese Frau noch immer im Amt sein darf? Sie will ja eh nach ihren eigenen Angaben in ihrer Pension zurück in ihr Heimatland – das sollte sie vorziehen und den Platz frei machen!

  • Johannes sagt:

    Ich kann verstehen das es peinlich sein muß wenn man einer Journalistin eine Klage anhängen will und dann am Aufschrei der Zivilgesellschaft scheitert.
    Was ich nicht verstehe, wo ist der Unterschied zwischen dem verstohlenen Aufnehmen und Veröffentlichen eines Dienstgespräches mit einem Vorgesetzten mittels Handy und dem legitimen Recht einer Journalistin zu erfahren das sie ev. wegen eines Meinungsartikels verklagt werden soll?
    Wieso ist das erste kein Amtsgeheimnisverrat und das zweite schon?

  • Walter Maisinger sagt:

    Diese schwarz/grüne Regierung hat den Österreichern einen enormen Schaden zugefügt!

  • Lunte brennt ? sagt:

    An der breit organisierten Unterstützung für den Hessenthaler (vom ORF bis zum BMJ) kann man erkennen, daß die IBIZA Aktion und die Videoverbreitung weite Kreise umfasst.
    Vielleicht – wer weiß – ganz weit … ?
    Der Herbst kann noch sehr interessant werden.
    Die Nervosität ist berechtigt groß. Vielleicht gibt es auch hier ein längerfristiges Drehbuch, daß im Herbst 2022 endet.

    1. Frage sagt:

      Horror Lockdown ala Schangai oder was?

      Ich frage aus eigenem Interesse.

  • copypaste sagt:

    Ja mei, wieder einmal falsch abgeschrieben. Des kenn ma ned anders von der Frau Bundesminister.

  • Joschi sagt:

    Die WKStA ist ja schon im Sinne der linken besetzt. Wenn die noch lange an der Macht bleiben, dann wird auch die Richterschaft mit der Zeit mit Linken besetzt. Fuchs ist SP-Nahe aber zu wenig weit links, darum muss auch er weg.

  • Speedy sagt:

    In der Privatwirtschaft wird man für EINE Fehlentscheidung fristlos entlassen!!
    In der Justiz wird oftmals durch eine anonyme Anzeige angefeuert durch Medien und Journalisten eine Anklage gegen politisch anders Denkende konstruiert, die sich dann als haltlos herausstellt.
    Wann werden die Damen und Herren der WKStA für ihre Fehleinschätzungen auf Kosten der SteuerzahlerInnen zur Rechenschaft gezogen. Sowohl für den finanziellen als auch für den Image-Schaden durch den Vertrauensverlust in die Justiz sind sie selbst verantwortlich.
    Wann wird die Kommission zur Überprüfung der Plagiatsvorwürfe der Diss von A. Zadic zu einem Ergebnis kommen? Ist es möglich länger and der Überprüfung der Dissertation als an ihrer Erstellung zu arbeiten?

    1. Gerhard sagt:

      Völlig Ihrer Meinung!

  • rowischin sagt:

    Der Fall Zadic gehört vors Gericht. Zur Erinnerung:
    Frau Zadic sagte, bei ihrem Amtsantritt: “Die Österreicher werden noch schauen und es wird ein Unterschied sein, dass ein Justizminister nicht aus Österreich kommt”. Die Österreicher wissen nun, was sie damit gemeint hat. Ihre Vergangenheit bei “Jetzt” mit P.Pilz und die Gegenwart sprechen Bände. Zadic ist auch längst reif für den Rücktritt.

  • Dr.P sagt:

    Der OGH hat der roten Cobra die rote Karte gezeigt ?

  • Danix sagt:

    Hat die Zadic im Zivilleben wirklich einen Beruf? Wieviele kann das Projekt “ZackZack” bis zu der Pension durchfüttern? Wieviele Durchhalte-Briefe hat sie schon dem Hessenthaler geschrieben?
    Das Große Schweigen ist aber nicht mein Schicksal.

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