Wie die Bild berichtete, hat die deutsche Grünen-Chefin und Kanzlerkandidatin ihre Nebeneinkünfte aus den Jahren 2018 bis 2020 nun dem Bundestag nachgemeldet. In Summe geht es dabei um zwischen 17.500 Euro  bis zu 37.000 Euro, die Baerbock „versehentlich“, wie ihre Sprecherin betonte, nicht gemeldet hätte.

“Frau Baerbock hat im März 2021 entsprechende Sonderzahlungen für die Jahre 2018 bis 2020 eigenständig nachträglich der Bundestagsverwaltung gemeldet, nachdem ihr und der Bundesgeschäftsstelle der Partei aufgefallen war, dass dies versehentlich noch nicht erfolgte. Frau Baerbock wurde nicht durch die Verwaltung des Bundestages dazu aufgefordert”, erklärte Grünen-Sprecherin Nicola Kabel gegenüber “Bild”.

Kein Parteigehalt für die Chefin

Der Finanz- und Ehrenordnung des Grünen-Vorstandes folgend, bekommt Baerbock kein Gehalt für den Parteivorsitz, solange sie ein Bundestagsmandat besitzt. “Wie alle Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen erhalten auch Parteivorsitzende regelmäßige Jahressonderzahlungen zu Weihnachten. Zudem werden mögliche Sonderzahlungen gezahlt, wie sie etwa in Jahren erfolgreicher Wahlkämpfe (Europawahlkampf 2019) oder 2020 als coronabedingte Sonderzahlung an alle Mitarbeiter gingen”, führte Kabel weiter aus, nach deren Meinung diese Sonderzahlungen üblich seien.

Affäre um Uni-Abschluss

Nach einwöchigem Rätselraten über den akademischen Werdegang der Grünen-Kanzlerkandidatin hat der eXXpress zwei Experten um ihre Einschätzung über Baerbocks Qualifikation gebeten. Brisante Antwort: „Ich sehe einen Etikettenschwindel“, erklärte der deutsche Rechtswissenschaftler Wolfgang Lipps, der weiter ausführte: „Baerbock stellt mit ihrem Titel ‚Master of Laws‘ etwas dar, was sie nicht ist. Ihr ganzer Werdegang erfüllt das nicht.“ Das Thema gewann massiv an Aufmerksamkeit, nicht nur wegen falscher Behauptungen über Baerbocks Abschlüsse, sondern auch weil Baerbock selbst ihre Ausbildung als „Völkerrechtlerin“ mehrmals hervorgehoben hat.