Beschäftigte und Besucher in Spitälern, Kuranstalten und Pflegeheimen unterliegen künftig einer PCR-Test-Pflicht, wenn sie nicht genesen oder geimpft sind. In Ordinationen gilt selbiges für das Personal. Die PCR-Tests müssen dabei von externen Laboren ausgewertet werden. Somit kommen dann weiterhin Tests in Apotheken, auf Teststraßen, aber auch die Gurgeltests in Frage, sagte Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) beim Pressegespräch in Graz auf Nachfrage. Die Gültigkeitsdauer bleibt bei 72 Stunden.

In Kraft treten die neuen Regeln mit 8. November mit einer Verordnung, die bis dahin seitens des Landes ausgegeben wird. Möglich ist diese erst durch die zuletzt erlassene dritte Covid-19-Maßnahmenverordnung des Bundes, erklärte Schützenhöfer: “Die Impfquote in der Steiermark liegt bei 63 Prozent Vollimmunisierung. Das ist viel, aber zu wenig. Daher habe ich seit Wochen einheitliche bundesweite Regelungen verlangt. Ich bekenne mich zum Stufenplan der Bundesregierung, aber wir werden von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machen.” Der Stufenplan sei nämlich ein “Reaktionsplan”, man brauche aber einen “Aktionsplan”. “Wir wollen verschärfen, damit es nicht schlechter wird”, begründete der Landeshauptmann die neuen Maßnahmen. (APA)