Königs siebenseitige Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Staatsanwaltschaft beschreibt die Vorgänge in Feldkirch am 12. Jänner ab den Mittagsstunden. Es ist der Tag, an dem Klima-Aktivisten von “Extinction Rebellion”, “Letzte Generation” und “Ende Gelände” bereits seit der Früh die zweitgrößte Stadt Vorarlbergs in ein Tollhaus verwandeln. Fotos der lokalen Medien werden später bestätigen, was der ÖVP-Stadtrat als Betroffener selbst erlebte.

In ihrem Protest gegen den geplanten und gerichtlich längst ausgefochtenen Stadttunnel in der 36.000 Einwohner-Stadt an der Grenze zu Liechtenstein und der Schweiz, die traditionell vom Durchgangsverkehr geplagt ist, provozieren die selbst ernannten Weltverbesserer ein totales Chaos. Stadtrat König steckt mittendrin, als Aktivisten die Liechtensteiner Straße im Kreuzungsbereich Schulbrüderstraße/Duxgasse blockieren. Nichts geht mehr, die Polizei leitet den Verkehr um, die umliegenden Gassen sind verstopft. Stadtbusse, Lkw und Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste kommen kaum noch durch, müssen zeitaufwendige Wendemanöver der Autofahrer hinnehmen.

Während ihrer unfreiwilligen Wartezeit werden die Verkehrsteilnehmer Augenzeugen, als Klima-Hysteriker mithilfe von Hängevorrichtungen Masten der Ampelanlagen “besetzen”.

Was hat das noch mit zivilem Ungehorsam zu tun?

Rechtsanwalt König schießen in diesen Momenten Gedanken durch den Kopf, die auch juristische Laien in diesem Land seit Monaten beschäftigen: Wie kann es sein, dass Chaoten mit Blockaden eine ganze Stadt in den Würgegriff nehmen, die Bevölkerung in ihrer Bewegungsfreiheit und Rettungsfahrzeuge bei ihren Einsätzen einschränken dürfen, wer hat so etwas genehmigt, warum schreitet die Polizei nicht ein? Ist das alles legal in einem Rechtsstaat, der sogar Parksünder im Wiederholungsfalle vor Gericht zieht und bei dem das öffentliche Treffen von mehr als drei Personen als Zusammenrottung und damit als illegale Versammlung betrachtet werden kann? Was hat das alles noch mit legitimem zivilen Ungehorsam zu tun?

Es sind genau die Fragen, die der ÖVP-Stadtrat gerne von der Staatsanwaltschaft beantwortet wüsste. Am liebsten im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens. Denn: Während in Nachbarländern längst die einschlägigen Paragrafen gegen die Klima-Extremisten zur Anwendung kommen, scheinen österreichische Staatsanwälte und Richter unter chronischer Ladehemmung zu leiden. Im Gegensatz zum Juristen König sehen sie bislang keinen Grund, wegen Nötigung (§105 StGB) oder vorsätzlicher Gemeingefährdung (§ 176) vorzugehen oder gar die Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 178) in Erwägung zu ziehen, wie dies beispielsweise in Deutschland längst geschieht.

Genehmigt? Einzige Zufahrt zu Krankenhaus blockiert

Und noch einen Verdacht hat der Stadtrat aus Feldkirch in seine Sachverhaltsdarstellung verpackt. Handelte die Bezirkshauptmannschaft korrekt? Oder haben Mitarbeiter Amtsmissbrauch (§ 302) begangen, als sie die Störaktionen genehmigten? Oder waren die gar nicht genehmigt – und damit illegal? Warum ließ die Behörde an besagtem 12. Jänner in Feldkirch zu, dass die einzige Zufahrt (L191) zum Landeskrankenhaus Feldkirch blockiert werden durfte?

ÖVP-Stadtrat Benedikt König hat bei der Ermittlungsbehörde beantragt, als Privatbeteiligter zugelassen zu werden. Er möchte über den weiteren Fortgang des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft informiert werden.

Die Informationen wären wohl von allgemeinem öffentlichen Interesse.