Die drei parallel angeordneten Streifen sind ein bekanntes Markenzeichen von Adidas. Im Jahr 2022 war das Unternehmen erneut vor Gericht gezogen, um dessen Schutz für sich zu beanspruchen. Auslöser war damals ein von Adidas getätigter Testkauf im Nike-Online-Shop.

Bei mehreren Sporthosen, die eine Zwei- oder Drei-Streifen-Kennzeichnung an der Außennaht aufwiesen, sah Adidas eine zu große Ähnlichkeit mit dem eigenen Design. Die Öffentlichkeit gehe davon aus, dass mit den Streifen ein Hinweis auf den Hersteller verbunden sei, hieß es. Adidas beklagte eine Rechtsverletzung – zunächst erfolgreich.

Nike ging in Berufung

Das Landgericht Düsseldorf untersagte Nike im September 2022 per Beschluss, innerhalb Deutschlands fünf bestimmte Hosen anzubieten. Die US-Firma legte Widerspruch ein. Ein Jahr später bestätigte das Gericht die Entscheidung, Nike ging jedoch in Berufung.

Aus Sicht des US-Unternehmens ist der von Adidas beanspruchte Schutzbereich im Hinblick auf die Streifenmuster zu eng bemessen. Es handle sich demnach um eine “sehr alltägliche, einfache und naheliegende Gestaltungsform”. Unzählige Unternehmen schmückten ihre Sporthosen seit jeher mit Seitenstreifen, argumentiert Nike. Deshalb treffe die Streifenverzierung keine Aussage darüber, von welcher Marke die Produkte seien.

Streit bereits 2005

Einen Streit mit Nike gab es bereits im Jahr 2005. Damals setzte Adidas durch, dass Hosen-Modelle des US-Unternehmens mit einer Zwei-Streifen-Kennzeichnung die Markenrechte verletzen und nicht mehr verkaufen werden dürfen.