Wer sich bislang noch nicht gegen das Coronavirus immunisieren hat lassen, für den gilt seit Montag “Lockdown light” – denn mit 8. November sind nun die harten 2G-Regelungen in Kraft getreten, die Ungeimpften den Zugang zu gewissen Annehmlichkeiten des öffentlichen Lebens ( körperlichen Dienstleistungen sowie Freizeiteinrichtungen wie Gastronomie und Kulturangeboten) verwehren. Und dass die 2G-Regeln auch wirklich eingehalten werden, wird nun auch noch härter kontrolliert, wie Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, am Montag im Rahmen einer Pressekonferenz bekanntgaben.

Und wer sündigt, der wird bestraft – hart. Die Strafen bewegen sich im Rahmen von mehreren hundert Euro, die Höchststrafe liegt sogar im vierstelligen Bereich. So werden etwa Friseurkunden, die sich nicht an die geltenden Bestimmungen halten, mit bis zu 500 Euro Strafe zur Kasse gebeten. Angestellte, die keinen 3G-Nachweis erbringen können haben mit Bußen im gleichen Rahmen zu rechnen. Am meisten löhnen müssen sündige Arbeitgeber: Hier sieht der Gesetzgeber eine Höchststrafe von 3.600 Euro vor.

"Empfindliche Strafen"

“Das Coronavirus stellt uns wieder vor eine neue Herausforderung. Wir müssen als eine solidarische Gesellschaft darauf reagieren. Die Bundesregierung und die Landeshauptleute haben gemeinsame Linie gefunden”, so Nehammer gleich zu Beginn der Pressekonferenz. Das bedeute für die Menschen Klarheit, wann man sich wo an welche Maßnahmen halten müsse, so Nehammer. “Die Regierung und die Gesundheitsexperten haben sich die Entscheidung nicht leicht gemacht”, so der Innenminister.

Es sei die Aufgabe der Polizei sei, die Verordnung zu kontrollieren, stellte Nehammer weiter klar. Neben den rund 4.000 Streifenpolizisten sollen künftig auch 800 Polizisten in Kooperation mit Sondereinheiten für die Kontrollen zuständig sein. Diese Kontrollen sollen laut Nehammer “umsichtig” erfolgen, die Polizei sei Partner all jener, die sich an die Maßnahmen halten, versprach er.