Wiens Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) stellt klar: “Dass man in Österreich mit dem Lehrpersonal spricht, halte ich für eine Elternpflicht. Wird das nicht wahrgenommen, muss es Konsequenzen geben.” Das gelte umso mehr, wenn die eigenen Kinder wegen wiederholter Gewalt von der Schule suspendiert werden. Sollten die Eltern danach das vorgesehene Gespräch mit der Schule immer noch verweigern, kann sich Wiederkehr Verwaltungsstrafen von bis zu 1000 Euro vorstellen. Das unterstreicht er gegenüber der “Presse”.

Bisher schaltet sich die Kinder- und Jugendhilfe ein, wenn Eltern nicht kooperieren

Das Ende des Vorjahres beschlossene Wiener Gewaltschutzpaket für Schulen sieht vor, dass es für Schüler nach einer Suspendierung Rückkehrpläne mit Betreuungsmaßnahmen gibt. Im Schuljahr 2022/23 gab es in der Bundeshauptstadt in Summe 814 Suspendierungen. Einige Kinder und Jugendliche durften wiederholt für mehrere Wochen nicht in die Schule kommen. Die drei Spitzenreiter kamen auf fünf Verweise.

Neben den Rückkehrplänen ist in Wien seither auch ein verpflichtendes Gespräch für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vorgesehen. Lehnen diese ein Gespräch ab, wird der Fall an die Kinder-und Jugendhilfe übergeben. Das genügt Wiederkehr nicht. Er fordert Strafen, wie es sie beim Schulschwänzen schon länger gibt. Dort sind nur Strafen zwischen 110 und 440 Euro möglich, das Verweigern von Gesprächen bei Suspendierungen sei allerdings “dramatischer als Schulschwänzen”, sagt der Stadtrat.

Einen Vorschlag für eine bundesgesetzliche Regelung hat Wiederkehr nach eigenen Angaben bereits dem Bildungsministerium übermittelt. Allerdings ist ungewiss ist, ob Ressortchef Martin Polaschek (ÖVP) den Vorschlag nach Strafen auch umsetzt.