Demnach dürfen dort künftig Nichtregierungsorganisationen (NGO) nur noch gemäß den Anweisungen der griechischen Behörden tätig werden und keine Alleingänge mehr unternehmen. Eine Seenotrettung wäre überhaupt nur noch möglich, wenn sie von der Küstenwache in den lokalen Notrettungsplan aufgenommen werden. Eigenständige Rettungsaktionen können dann nur noch durchgeführt werden, wenn der Einsatz der Küstenwache unmöglich ist und nachdem die zuständigen Behörden vorab informiert worden sind. Ansonsten drohen nämlich saftige Strafen.

Bei Verstößen droht sogar Haft

Möglich sind neben Geldstrafen von bis zu 6000 Euro sogar Haftstrafen von bis zu drei Jahren. “Der privaten ‘Seenotrettung’, die de facto häufig den europäischen Arm des Schlepperwesens bilden, will Griechenland so einen wirksamen Riegel vorschieben”, kommentiert “Tichys Einblick” das neue Gesetz.