Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg hat Anklage gegen einen Reichsbürger (66) wegen Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens erhoben. Gemeinsam mit fünf weiteren Staatsverweigerern soll er einen Umsturz in Deutschland geplant haben. Die Ankläger sind davon überzeugt, dass die Gruppe die “freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland stürzen und durch ein autoritäres Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 ersetzen wollte.

Zu diesem Zweck soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft auch mehrere Gruppen des Messengerdienstes Telegram verwaltet haben. Gegen die mutmaßlichen Hauptverantwortlichen der Verschwörung, vier Männer und eine Frau, läuft bereits seit Mai vergangenen Jahres ein Prozess am Oberlandesgericht Koblenz in Rheinland-Pfalz.

Putin sollte bei Gründung eines neuen Staates helfen

Der 66-jährige Reichsbürger aus Hamburg soll auch über Entführungspläne informiert gewesen sein und seine Mitwirkung zugesagt haben. Die Staatsverweigerer sollen geplant haben, den deutschen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Berlin zu kidnappen. Die Gruppierung soll dabei auch die Tötung von Sicherheitspersonal zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Ein weiterer Vorwurf: Der 66-Jährige soll zugesagt haben, an einer geplanten Segelschifffahrt der Reichsbürger nach Russland teilzunehmen. Gruppierungsmitglieder hätten sich dort laut Anklagebehörde von Wladimir Putin “militärische und politische Unterstützung bei der Gründung eines neuen Staats” zusichern lassen wollen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll die Gruppe zudem geplant haben, durch Sprengstoffanschläge einen wochenlangen Stromausfall herbeizuführen. Demnach sollte so die Berichterstattung von Rundfunk und Presse gestoppt und die Bevölkerung von der Informationsverbreitung abgeschnitten werden. Dies sollte auch die Reaktion von Behörden auf den möglichen Umsturzversuch erschweren. Ziel soll laut Bundesanwaltschaft ein bürgerkriegsartiges Chaos gewesen sein.

Der Angeklagte sitzt seit November vergangenen Jahres in U-Haft, wann ihm der Prozess gemacht wird, ist noch unklar. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine jahrelange Haftstrafe.