In dem Verfahren geht es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing. Der mitangeklagte Klinik-Betreiber Walter Grubmüller hatte der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro für einen – in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen – Initiativantrag der damaligen Oppositionspartei gespendet. Grubmüller erhielt ursprünglich zwölf Monate bedingte Haft.

Eigentlich war bereits Ende des vergangenen Jahres ein Urteil erwartet worden, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stellte am eigentlich letzten Prozesstag kurzfristig und überraschend aber weitere Beweisanträge. Als erster Zeuge sagte am Dienstag der nunmehrige Kärntner FPÖ-Obmann Erwin Angerer aus. Auch er schilderte noch einmal die parlamentarische Praxis bei Initiativanträgen. Über Hintergründe zur besagten Initiative konnte er nicht viel sagen.

Inhaltlich eine Forderung der Freiheitlichen

Nach Angerer stand als letzter Zeuge Peter Wurm auf der Tagesordnung. Auch er hatte den Antrag unterzeichnet. Auch er schilderte, wie er dazu gekommen ist, den Antrag vor der bereits anstehenden Neuwahl zu unterschreiben. Und auch er konnte sich “ganz ehrlich nicht an diese spezielle Geschichte”, also den Prikraf-Antrag, erinnern. Inhaltlich sei dies immer eine Forderung der Freiheitlichen gewesen. An irgendwelche Besonderheiten konnte auch Wurm sich nicht erinnern.