Wer unter tatsächlichen oder vermuteten Nebenwirkungen der Corona-Impfung leidet, kann sich von nun an bei einem eigens eingerichteten Meldeportal eintragen. Eingerichtet wurde das Portal vom Außerparlamentarischen Corona Untersuchungsausschuss (ACU-Austria).

Vorübergehende Nebenwirkungen nicht relevant

Eine Meldung auf der Homepage des ACU-Austria kann erstattet werden, wenn die Nebenwirkungen:

+ länger als 3 Tage angehalten haben
+ mindestens einen Tag zur Arbeitsunfähigkeit geführt haben oder
+ erst nach drei Tagen aufgetreten sind

Häufiger auftretende, meist zeitlich begrenzt vorkommende Nebenwirkungen wie leichte Schmerzen an der Einstichstelle, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, leichtes Fieber sind nicht relevant.

Das Team des ACU-Austria – bestehend aus Ärzten und Rechtsanwälten – prüft die Kausalität und bietet Hilfestellung in Fällen notwendiger Beweissicherung.