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Ein neues Portal für Nebenwirkungen nach Corona-Impfungen wurde eingerichtet: Betroffene können sich hier eintragen
Wer nach einer Corona-Impfung unter Beschwerden leidet, die er der Impfung zuschreibt, der kann sich von nun an bei einem Portal eintragen. Eingerichtet wurde das Portal vom Außerparlamentarischen Corona Untersuchungsausschuss.
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Wer unter tatsächlichen oder vermuteten Nebenwirkungen der Corona-Impfung leidet, kann sich von nun an bei einem eigens eingerichteten Meldeportal eintragen. Eingerichtet wurde das Portal vom Außerparlamentarischen Corona Untersuchungsausschuss (ACU-Austria).
Vorübergehende Nebenwirkungen nicht relevant
Eine Meldung auf der Homepage des ACU-Austria kann erstattet werden, wenn die Nebenwirkungen:
+ länger als 3 Tage angehalten haben
+ mindestens einen Tag zur Arbeitsunfähigkeit geführt haben oder
+ erst nach drei Tagen aufgetreten sind
Häufiger auftretende, meist zeitlich begrenzt vorkommende Nebenwirkungen wie leichte Schmerzen an der Einstichstelle, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, leichtes Fieber sind nicht relevant.
Das Team des ACU-Austria – bestehend aus Ärzten und Rechtsanwälten – prüft die Kausalität und bietet Hilfestellung in Fällen notwendiger Beweissicherung.
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