Die Sicherstellung von Mobiltelefonen ohne richterliche Genehmigung ist verfassungswidrig. Sie verstoße gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz. Zeit zur Reparatur ist bis 2025.

Das Urteil folgt auf den Antrag eines Kärntner Unternehmers, gegen den wegen des Verdachts der Untreue ermittelt wird. Die Richter betonen, dass Datenträger zwar gesichert werden sollen, die aktuellen Bestimmungen jedoch den Anforderungen von Datenschutzgesetzen und Menschenrechtskonvention nicht genügen.

VfGH fordert Regeln bis 2025

Der Zugriff auf Handys gewährt einen umfassenden Einblick ins private Leben. Der VfGH fordert klare Regeln: Handys dürfen nur mit Richter-Genehmigung durchsucht werden. Das öffentliche Interesse an Strafverfolgung und die Grundrechte müssen dabei abgewogen werden.