85-Jährige starb an Dehydrierung: Tochter und Enkel vor Gericht
Nach einem Sturz blieb eine 85-jährige Frau in Dölsach tagelang hilflos auf dem Küchenboden liegen, bis sie schließlich verdurstete. Nun müssen sich ihre Tochter und ihr Enkel in Innsbruck vor Gericht verantworten. Sie behaupten, die alte Frau habe „nicht mehr leben wollen“.
Polizeieinsatz in Osttirol: Tochter und Enkel stehen nach dem Tod einer 85-Jährigen vor Gericht. (Symbolbild)IMAGO/Daniel Scharinger
Ein tragischer Fall von möglicher Vernachlässigung beschäftigt das Landesgericht Innsbruck: In Dölsach starb eine 85-jährige Frau an Dehydrierung, nachdem sie nach einem Sturz mehrere Tage lang auf dem Küchenboden gelegen hatte. Ihre Tochter (59) und ihr Enkel (31), mit denen sie im selben Haushalt lebte, stehen nun wegen Vernachlässigung einer hilflosen Person vor Gericht. Die beiden Angeklagten verteidigen sich damit, dass die Seniorin keinen Lebenswillen mehr gezeigt habe.
Nach Sturz hilflos am Küchenboden – Angehörige sollen keine Hilfe geholt haben
Die 85-Jährige hatte mit ihrer Tochter und dem Enkelsohn in einem gemeinsamen Haushalt gelebt, die beiden waren deren einzige Betreuungspersonen gewesen. Die an Kreislaufbeschwerden leidende gebrechliche Frau stürzte am Morgen des 18. Mai des heurigen Jahres und konnte anschließend nicht mehr selbstständig aufstehen. Daraufhin soll sie es abgelehnt haben, dass ihre Angehörigen den Arzt verständigen. Über die kommenden sieben Tage sollen die beiden nunmehr Angeklagten die Frau in dieser Lage belassen haben, ohne Hilfe zu holen.
Tod durch Vernachlässigung: Bis zu zehn Jahre Haft drohen
Die Angeklagten sollen die 85-Jährige zwar in diesem Zeitraum mit ein wenig Nahrung und Flüssigkeit versorgt haben, jedoch verstarb diese am 26. Mai an den Folgen eines Flüssigkeitsmangels in der Wohnung. Der Tochter und dem Enkelsohn soll der Gesundheitszustand der Frau bewusst gewesen sein, jedoch soll diese fehlenden Lebenswillen geäußert haben. Nun müssen sich beide wegen des Vorwurfs des Quälens oder der Vernachlässigung einer unmündigen oder wehrlosen Person verantworten. Da die mutmaßliche Tat den Tod des Opfers zufolge hatte, drohen beiden im Falle einer Verurteilung zwischen einem und zehn Jahre Haft.
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