Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte einen Strafantrag gegen Christian Pilnacek wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingebracht; dabei ging es um mutmaßliche Informationsweitergabe an eine Journalistin. Belegen wollte das die Staatsanwaltschaft durch Chat- und Sprachnachrichten auf Pilnaceks Smartphone. Er bekannte sich nicht schuldig. Die Richterin sah das genauso.

"Wollte Missstand aufzeigen"

Ausgangspunkt der Anklage war eine Anzeige von Staatsanwälten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen die „Presse“-Redakteurin Anna Thalhammer wegen eines von dieser verfassten kritischen Artikels. Pilnacek wird verdächtigt, im Dezember 2020 der Redakteurin einer anderen Zeitung diese Anzeige verraten zu haben – und auch, dass die Staatsanwaltschaft Wien von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens absehen werde.

Die Richterin begründete das Urteil so: “Pilnacek wollte einen Missstand aufzeigen, er wollte Thalhammer nicht schaden. Er hatte sich dazu hinreissen lassen, etwas einer Journalistin zu erzählen, aber wollte nicht, dass es “sofort erzählt” wird. Sondern erst als es Thalhammer selbst veröffentlichte.”

Information sollte nicht veröffentlicht werden

“Ja, mir ist das passiert”, räumte Pilnacek vor Gericht die Weitergabe ein. Er habe aber darauf gedrängt, dass die Information nicht veröffentlicht wird. Voraussetzung für eine Verurteilung wäre laut Strafgesetzbuch gewesen, dass dadurch “ein öffentliches oder ein berechtigtes privates Interesse” verletzt wird. Das sah die Richterin in beiden Fällen nicht gegeben.

Im großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichtes Wien.APA

Der Staatsanwalt fand in seinem Eröffnungsplädoyer zum Prozess harte Worte. Er habe kein Schwerstverbrechen begangen, aber ein relevantes, weil “der Täter der mächtigste Mann der Justiz” gewesen sei. Er habe Informationen nicht in Sorge um die Pressefreiheit weitergegeben, sondern habe sein Wissen für sich nützen wollen. Die Tatwaffe sei dabei sein Handy gewesen.