Anwalt warnt: ORF-Forderungen von bis zu 18.000 Euro möglich!
Klein- und Mittelbetriebe schlagen Alarm: Die umstrittene ORF-Gebühr trifft nun auch immer mehr Unternehmen – und das mit Beträgen, die bis zu 18.000 Euro reichen können. Rechtsanwalt Gerold Beneder warnt: “Die Belastung ist enorm!” Viele fühlen sich von der Regierung im Stich gelassen.
Dieser Fall sorgte für Schlagzeilen: Ein Unternehmer im Mostviertel weigert sich den ORF-Beitrag zu entrichten. Sollte er tatsächlich zum Zahlen verdonnert werden, droht er mit der Schließung seines Betriebs. Kein Einzelfall, wie der Wiener Rechtsanwalt Gerold Beneder weiß.
Immer mehr Unternehmer sehen sich mit hohen Forderunge der OBS (ORF-Beitragsservice GmbH) konfrontiert. Beneder vertritt derzeit zahlreiche Unternehmen, die sich gegen die Zahlung wehren. Im Interview mit dem exxpress kritisiert er die Vorgehensweise der OBS und fordert ein Umdenken in der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
“Zuerst hat sich die OBS die Konsumenten vorgenommen, jetzt gehen sie seit einigen Monaten auch gegen die Unternehmer vor”, weiß Beneder. Unternehmen erhalten demnach entsprechende Vorschreibungen, sobald sie mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen – eine Regelung, die sich aus §4 des ORF-Gesetzes ergibt. Die Höhe der Beiträge sei dabei beträchtlich und könne, je nach Unternehmensgröße, bis zu 18.000 Euro betragen.
Für viele Betriebe, insbesondere Klein- und Mittelunternehmen, sei das eine enorme Belastung. “Ich kenne die Sorgen der Unternehmer”, betont der Anwalt. Beneder empfiehlt den Betroffenen, Widerstand zu leisten: “Wenn viele Unternehmer sich wehren, wird das vielleicht auch Wirkung zeigen. Der ORF und die Regierung könnten dann erkennen, dass sie diese Regelungen nicht gegen den Willen eines erheblichen Teils der Bevölkerung durchsetzen können.”
Der Wiener Anwalt sieht die Lösung in einer grundlegenden Reform der ORF-Finanzierung. “Richtig wäre es, den ORF schlanker zu machen und über das Budget zu finanzieren, anstatt Millionen Haushalte und Unternehmen zu belasten”, so Beneder. Die aktuelle Regelung sei weder fair noch zeitgemäß.
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