Burgtheater klagt Teichtmeister auf 76.000 Euro Schadenersatz
Erst haben sie ihm blind vertraut, jetzt müssen sie ihn vor Gericht ziehen: Das Burgtheater wird seinen wegen Besitz und Herstellung von Kinderpornografie zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilten und auf Bewährung in eine forensische Anstalt eingewiesenen Ex-Star Florian Teichtmeister (44) auf 76.000 Euro Schadenersatz verklagen.
Es klingt fast entschuldigend: Das Burgtheater habe keine andere Wahl, als Teichtmeister in Regress zu nehmen, von 76.000 Euro ist laut Magazin “News” die Rede. Und tatsächlich bleibt der Geschäftsführung nichts anderes übrig, als zivilrechtlich Schadenersatz zu fordern. Andernfalls würde sich die kaufmännische Leitung des Straftatbestands der Untreue schuldig machen. Immerhin fielen an der Burg Kosten für abgesagte Veranstaltungen, neu gedruckte Programmhefte und Rechtsanwaltskosten an, als der Skandal bis in das ehrwürdige Haus an der Ringstraße vorgedrungen war.
Viele dieser Ausgaben hätten wohl vermieden werden können, wären Geschäftsführung und Intendanz der Burg nicht so leichtgläubig gewesen. Als branchenintern es längst die Spatzen von den Dächern pfiffen, vertrauten die Verantwortlichen leichtgläubig den Unschuldsversicherungen ihres Vorzeige-Schauspielers. Selbst in Hauptrollen wurde Teichtmeister noch besetzt, als Vorwürfe wegen Drogenmissbrauchs, häuslicher Gewalt und dem Besitz und der Herstellung kinderpornografischen Materials längst im Raum standen.
Beim Koks drückten die Ermittler beide Augen zu
Florian Teichtmeister, der als Major Peter Palfinger in den ZDF-Krimis “Die Toten von Salzburg” einem Millionen-Publikum bekannt wurde, hortete zwischen 2008 und 2021 etwa 70.000 Darstellungen von missbrauchten Kindern und Jugendlichen auf Datenträgern zu Hause in seiner Wiener Wohnung. Etliche dieser Darstellungen veränderte der Schauspieler selbst, fertigte daraus Collagen und Diashows an. Der Burgtheater-Star flog auf, nachdem seine Lebensgefährtin die Polizei wegen angeblich häuslicher Gewalt alarmiert hatte.
Das Ermittlungsverfahren warf zahlreiche Fragen auf. Obwohl bei Teichtmeister eine erhebliche Menge Kokain sichergestellt worden war, blieb ihm eine Anklage wegen illegalen Drogenbesitzes erspart. Nach dem Grundsatz “Therapie vor Strafe” wurde von einer weiteren Verfolgung abgesehen, obwohl die sichergestellte Menge deutlich über der gesetzlich festgelegten Grenze für die Maßnahme lag. Der Verdacht eines Promi-Bonus für den berühmten Burgschauspieler machte die Runde.
Urteil gegen Teichtmeister für viele zu milde
Der Prozess selbst erwies ich als holprig, die zunächst vorgelegte Anklage als schlampig zusammen geschustert. Die erste Hauptverhandlung ließ Teichtmeister platzen – der Mime war unpässlich. Der später hinzugefügte Vorwurf der Herstellung kinderpornografischen Materials war dem Richter zu verdanken, der Nachermittlungen in Auftrag gegeben hatte und die Staatsanwaltschaft dadurch zwang, die Anklage auszuweiten.
Das Urteil von zwei Jahren auf Bewährung und die nur bedingte Einweisung Teichtmeisters in ein forensisch-therapeutisches Zentrum – früher Strafanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher – empfanden viele Prozessbeobachter als zu milde.
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