Seit Einführung der neuen ORF-Haushaltsabgabe mit Jänner 2024 wandten sich mehr als 1.350 Menschen an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Grund war in den meisten Fällen eine unberechtigte finanzielle Forderung, vom ORF oft auch gleich mit Säumniszuschlag, Klagsandrohung und Einträge in Bonitätsdatenbanken versehen. Möchten die Betroffenen auf die Vorwürfe und Drohungen reagieren, ist niemand beim ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) erreichbar. Nicht telefonisch, nicht per E-Mail.

Viele Fälle gleichen sich, sodass die AK Oberösterreich vier Fehler der OBS konkretisieren kann. Da wäre die Verschreibung der Haushaltsabgabe an beide Ehepaare extra, obwohl die Eheleute seit Jahrzehnten in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sehr gerne werden auch Vorschreibungen für bereits verstorbene Ehepartner ausgestellt. Auch gebührenbefreite Personen werden wiederholt zur Zahlung aufgefordert und Befreiungsbescheide werden unklar ausgefertigt.

Betroffene können sich an die Volksanwaltschaft wenden

Bitter: Da diese Themen unter öffentliches Recht und Verwaltungsgesetz fallen, sieht die AK Oberösterreich keine rechtliche Möglichkeit zur Unterstützung der Betroffenen. „Durch eine professionellere Abwicklung der Änderung wären die meisten Probleme vermeidbarer gewesen. Die daraus resultierende Unzufriedenheit ist verständlich. Wir fordern eine zeitnahe Abwicklung im Sinne der Kundinnen und Kunden“, so AK-Präsident Andreas Stangl.

Die AK Oberösterreich hat trotzdem sowohl die Geschäftsführung als auch den Aufsichtsrat der ORF-Beitrags Service GmbH, das zuständige Ministerium für Finanzen und die Volksanwaltschaft angeschrieben. Die Reaktionen waren überschaubar: Nur die Volksanwaltschaft hat ihre Unterstützung zugesagt.

Haben Sie ebenfalls Probleme mit nicht nachvollziehbaren Vorschreibungen der Haushaltsabgabe? An diese Kontakte können Sie sich wenden:

Haushalte mit konkreten Problemfällen können sich an die Volksanwaltschaft wenden:
Volksanwaltschaft, 1015 Wien, Singerstraße 16
Kostenlose Servicenummer: 0800 – 223 223
Kontaktformular: www.volksanwaltschaft.gv.at

Das für die Einhebung der Haushaltsabgabe zuständige Ministerium ist das BMF:
Bürgerservice des Finanzministeriums
Telefon: 050 233 765 – Werktags von Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr
Kontaktformular: www.service.bmf.gv.at