
Dieser Anwalt verteidigt den Villach-Attentäter vor Gericht
Dem mutmaßlichen Attentäter des Terroranschlags von Villach wurde vom Landesgericht Klagenfurt Verfahrenshilfe bewilligt. Nun steht fest, wer die Verteidigung des 23-jährigen Syrers übernimmt.

Nun steht fest, wer den 23-jährigen syrischen Attentäter von Villach vor Gericht verteidigen muss: Wie die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestätigt, wurde der Klagenfurter Anwalt Philipp Tschernitz als Verfahrenshelfer bestellt, berichtet die Kleine Zeitung.
Tschernitz selbst zeigte sich auf Anfrage der Kleinen Zeitung zurückhaltend: „Ich habe den Beschluss noch nicht zugestellt bekommen und kenne auch den Akt zu dem Fall noch nicht. Deshalb kann ich aktuell nichts dazu sagen.“ Sobald er die Unterlagen habe, werde er die Situation prüfen.
Die Bestellung als Verfahrenshelfer erfolgt nach den festen Regeln der Rechtsanwaltskammer Kärnten. Der Anwalt hat anschließend 14 Tage Zeit, die Verteidigung zu übernehmen oder dagegen Rechtsmittel einzulegen – die Möglichkeiten zur Ablehnung sind jedoch stark eingeschränkt.

Tschernitz ist in der Strafverteidigung kein Unbekannter und war bereits in mehreren großen Schwurgerichtsprozessen tätig. Derzeit vertritt er auch einen Kärntner, der in Knappenberg einen Mann erschossen haben soll, berichtet die Kleine Zeitung.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt gegen den 23-jährigen Syrer wegen Mordes und fünffachen Mordversuchs als terroristische Straftat. Am Samstag, dem 15. Februar, tötete er in Villach mit einem Messer einen 14-Jährigen und verletzte fünf weitere Menschen schwer. Vor der Tat bekannte er sich zum Islamischen Staat (IS); in seiner Wohnung fanden Ermittler eine IS-Fahne sowie Propagandamaterial.
Villach-Attentäter in Einzelhaft
Der 23-jährige Syrer, der in Villach einen tödlichen Messerangriff verübt haben soll, sitzt unter strengen Sicherheitsvorkehrungen in Einzelhaft in der Justizanstalt Klagenfurt. Bei seiner ersten Einvernahme durch die Polizei gab er an, „so viele Menschen wie möglich töten“ zu wollen, erklärte Staatsanwaltschafts-Sprecher Markus Kitz. Er habe wie in Trance gehandelt und nicht mehr wahrgenommen, auf wen er einstach.

Vor dem Haftprüfungsrichter verweigerte der Verdächtige dann jedoch jede Aussage. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren: Elektronische Datenträger, darunter Handys, werden derzeit ausgewertet, zudem wurde ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Syrer allein gehandelt hat. Seine beiden Mitbewohner, die in einer nahegelegenen Wohngemeinschaft lebten, wurden bereits als Zeugen befragt. Gegen sie gibt es keinen Tatverdacht.
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Kommentare
Die „Pflicht“ eines Anwalts ist, dafür zu sorgen, dass der Angeklagte eine faire Gerichtsverhandlung bekommt.
Es ist nicht die Pflicht des Anwalts, den Angeklagten vor einer Verurteilung zu bewahren.
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»»»Achtung«««
Hier wird verstärkt mein Profilname missbraucht um Fake-News, Diskreditierungen und Beleidigungen zu verbreiten.
Achten Sie auf die korrekte Schreibweise meines Profilnamens. Der Fälscher baut immer wieder kleine unscheinbare Fehler ein. Der Kommentarinhalt steht oft im Widerspruch zum Profilnamen.·
trennnnnnnung in gropfhöhe.
trennnnnnnung in gropfhöhe
diesen Abschaum zu verteidigen.
Die eingeseifte Doppelschnur des Herren Lang wäre das gerechte Urteil in diesem Fall…….
Welchen Charakter muss man haben,um so eine Kreatur zu verteidigen ? Kann man sich als Gerechtigkeit liebender Mensch nicht vorstellen.
System Pflichtverteidiger, schon mal gehört?
Ein guter Pflichtverteidiger wird dafür sorgen, dass die Gerichtsverhandlung fair abläuft.
Es ist aber nicht seine Pflicht, den Angeklagten vor einer Verurteilung zu bewahren.
Wäre ich Anwalt, dann würde ich das so dem Angeklagten sagen. Dann kann der Angeklagte ja darüber entscheiden, ob er mich als Pflichtverteidiger möchte.
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»»»Achtung«««
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Oh nein! Muß man sich über Frau “Staranwältin” Dr. A. Wagner etwa Sorgen machen? Gar ein erster Anflug von Schwäche? Doctor, doctor give me the news…! Or at least a bad case…
Die ist nur voll ausgebucht und kann keine anderen Fälle mehr annehmen.
Dieser Anwalt hat eine schwere Bürde zu tragen. Was wird er wohl seinen Kindern, der Familie erzählen? Das jeder ein Recht auf Verteidigung hat oder ähnliches? Einen offensichtlichen Kindermörder und Terroristen zu verteidigen wäre für meine Begriffe ein “NoGo”, lieber gebe ich meine Lizenz zurück.
Der Anwalt darf ja wahrscheinlich nicht einmal Abscheu als Grund der Befangenheit angeben,um sich vom Mandat zurückzuziehen?
Im Notfall krank melden.
Aufgrund „Stressüberbelastung“.
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Weiß ihre Lieblinge zu schützen ..
Man könnte ja zukünftig für syrische Staatsbürger die syrische Rechtssprechung anwenden.
Das würde in solchen Fällen viel Zeit und Geld sparen.
Weiß ihre Lieblinge zu schützen ..
Vielleicht sollte man mal einfach still sein, wenn man nicht weiß, dass das mit der “linken Justiz” nix zu tun hat, sondern eine Obliegenheit der StPO (siehe §61 StPO) ist (die seit 1975 in Österreich in Kraft ist).