Freispruch für ehemaligen Spitzenbeamten des Kickl-Innenministeriums
Ein Spitzenbeamter, der unter Herbert Kickl im Innenministerium Karriere gemacht hatte, wurde nun von allen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft freigesprochen. Diese hatte ihm unter anderem Geheimnisverrat vorgeworfen.
Ein ranghoher Beamter, der unter Ex-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) Karriere gemacht hatte und bis zum Ende der türkis-blauen Koalition in führender Funktion im Generalsekretariat des Innenministeriums tätig war, ist am Freitag am Wiener Landesgericht vom Vorwurf des Geheimnisverrats freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, dem damaligen FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus und einem Online-Medium geheime Informationen zugespielt zu haben.
Schöffensenat sprach Angeklagten von allen Vorwürfen frei
Nach zweitägiger Verhandlung kam ein Schöffensenat zum Schluss, dass weder der inkriminierte Amtsmissbrauch noch die angebliche Verletzung des Amtsgeheimnisses nachweisbar waren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab bisher keine Erklärung ab.
Ende 2018 hat sich der Beamte nach einem Überfall auf einen Bau-Manager aus dem polizeiinternen PAD-System den aktuellen Ermittlungsstand zu diesem Fall organisieren lassen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war er dazu jedoch nicht berechtigt. Die Begründung: Es lag kein dienstliches Interesse vor. Dem widersprach am Ende jedoch das Gericht: Der Überfallene hatte sich im Innenministerium über die in seinen Augen schleppenden Ermittlungen beschwert, der Beamte sei im Innenressort fürs Beschwerdemanagement zuständig gewesen und habe insofern seine Aufgaben erfüllt.
Schöffensenat sprach Angeklagten von allen Vorwürfen frei
Der in der Baubrache tätige Geschäftsmann hatte sich auch bei Gudenus beklagt, der sich wiederum an den Angeklagten wandte. Nach Ansicht des Gerichts war der Zuruf des Ex-FPÖ-Politikers aber nicht ausschlaggebend dafür, dass der Angeklagte die Beschwerde behandelte. In diesem Anklagepunkt sei daher “eindeutig mit Freispruch vorzugehen”, stellte die vorsitzende Richterin klar. Die Info an Gudenus, dass bei den Ermittlungen zum Überfall DNA-Spuren gefunden wurden, wurde dem Beamten vom Gericht nicht als Preisgabe von der Amtsverschwiegenheit unterliegenden Polizei-Interna ausgelegt.
Nicht ganz so klar war die Sache beim zweiten Anklagefaktum, das eine Veröffentlichung eines FPÖ-nahen Online-Mediums betraf. Die Plattform berichtete im September 2019 – die ÖVP-FPÖ-Koalition war wenige Monate zuvor ibizabedingt in die Brüche gegangen – von Sicherheitslücken im Innenministerium. Die mit der Wartung der Computersysteme im Innenministerium betraute Firma habe laufend Zugriffe auf Datenbanken gehabt, ohne dass diese Zugriffe protokolliert wurden, hieß es sinngemäß. Die Online-Plattform machte in diesem Kontext der Amtsverschwiegenheit unterliegende Unterlagen, darunter Teile des elektronischen Akts (ELAK) publik.
Zwei Textnachrichten an Johann Gudenus
Der Staatsanwalt gab sich überzeugt, dass der Angeklagte diese nach außen gespielt hatte. Der Beamte – er arbeitet mittlerweile in einem Wiener Polizeikommissariat – habe eine Mail mit den angehängten Unterlagen zunächst an seine private E-Mail-Adresse geschickt und dann einem Redakteur der Online-Plattform zukommen lassen. Der Staatsanwalt stützte sich dabei auf zwei Textnachrichten, die der Beamte einige Wochen zuvor Johann Gudenus gesandt hatte. In der einen ließ er den zu diesem Zeitpunkt infolge des Ibiza-Videos von allen Parteifunktionen zurückgetretenen Ex-FPÖ-Politiker wissen, er arbeite “eng” mit dem betreffenden Redakteur zusammen, um ein “schwarzes Netzwerk (gemeint offenbar: ein ÖVP-Netzwerk im Innenministerium, Anm.) aufzudecken. Unser letzter Erfolg”. In einer zweiten Botschaft an Gudenus nahm der Angeklagte aus Sicht der Anklagebehörde Bezug auf ein Treffen, das Gudenus mit dem Redakteur geplant haben dürfte: “Joschi, solltest du dich mit ihm treffen, bin ich als Unterstützung dabei.”
Spitzenbeamte bestritt, dass er ein "Maulwurf" gewesen sei
Der frühere Spitzen-Beamte bestritt entschieden, er sei der “Maulwurf” gewesen, der diese Sache nach außen getragen habe. Die Richterin befand am Ende, es gebe zwar “einige Indizien”, die doch in diese Richtung deuteten: “Die Anklage ist keinesfalls ein Hirngespinst.” Allerdings war am Freitag der Journalist als Zeuge aufgetreten, hatte sich nicht aufs Redaktionsgeheimnis und den Informantenschutz berufen, sondern unmissverständlich betont, er habe das Material nicht vom Angeklagten erhalten. Darüber hinaus bestätigte sich im Beweisverfahren, dass das betreffende Mail mit dem brisanten Inhalt im Innenministerium an mehrere Empfänger – darunter auch Funktionsträger-Adressen – gegangen war, so dass grundsätzlich ein größerer Personenkreis die Möglichkeit gehabt hätte, es in die Medien zu tragen. “Wir können nicht mit Sicherheit sagen, dass Sie das waren”, sagte die Richterin, weshalb in diesem Punkt ein Freispruch im Zweifel erging.
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