Wie Journalist und Jusstudent Lucas Ammann auf seinem Blog berichtet hat, hat er mit Unterstützung seines Anwalts Gerold Beneder eine Beschwerde gegen den ORF-Beitrag beim BVwG eingebracht. Nun gibt es eine erste spannende Zwischenentscheidung: Ein Richter sieht eine “grundsätzliche Rechtsfrage”, die erst vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) geklärt werden muss.

Bisher hat der ORF argumentiert, dass das ORF-Gesetz keine Obergrenze für den Beitrag festlegt und deshalb auch kein gesonderter Beschluss des ORF-Stiftungsrats nötig sei. Zahlreiche Juristen widersprechen jedoch und sehen im Gesetz sehr wohl eine Höchstgrenze, die ohne formale Zustimmung nicht überschritten werden dürfte.

Das Verwaltungsgericht stellt nun in einem vorliegenden Beschluss klar, dass genau diese Frage einer gerichtlichen Klärung bedarf. Konkret geht es um die Bestimmung in §31 Abs. 19 ORF-G, die festlegt, ob der ORF-Beitrag von 15,30 Euro pro Monat auch ohne zusätzliche Verfahren einfach festgelegt werden darf.

Fällt jetzt der Zwangsbeitrag?

Besonders brisant: Bis zur endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs müssen Beschwerdeführer den ORF-Beitrag nicht zahlen. Das Verfahren hat aufschiebende Wirkung, das heißt, der ORF kann das Geld vorerst nicht einfordern. Diese Hängepartie könnte noch Monate dauern.

Anwalt Beneder sieht in der aktuellen Beitragserhebung einen klaren Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit: “Menschen, die den ORF nicht nutzen oder nicht empfangen können, müssen trotzdem zahlen – das ist problematisch.” Er zieht einen Vergleich zum Straßenverkehr: “Eine Höchststrafe bedeutet nicht, dass sie immer verhängt wird. Genau so ist ein Höchstbeitrag nicht automatisch die festgelegte Summe.”

ORF ist ausreichend finanziell abgesichert

Beneder hat bereits Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof eingebracht. Die endgültige Entscheidung könnte frühestens im Sommer fallen. Dann wird sich zeigen, ob der ORF-Beitrag rechtlich überhaupt haltbar ist.

Übrigens: Das Gericht dürfte die ausbleibenden Zahlungen bis zur Entscheidung gelassen sehen. Laut BVwG sei der Sender durch das europäische Medienfreiheitsgesetz finanziell ohnehin gut abgesichert.

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Kommentare

  • Harald sagt:

    Bin ich der einzige der gegen seinen Willen bei der OBS zwangsregistriert wurde? 🤔

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    1. Gültig „gegen“ Grün, ÖVP, SPÖ und NEOS wählen und Freundschaft mit Russland! 🤩 ÖXIT und der Weg wird frei für den Weltfrieden. ☮️ sagt:

      Nein.

      Ich wurde auch „zwangsregistriert“.

      Ich konnte aber bisher noch keine Möglichkeit ausfindig machen um den OBS in meinem Fall rechtlich zu belangen.·

  • skorpion1100 sagt:

    @Toni Eine Zahlungsaufforderung ist KEIN Bescheid. Es sollte aber NICHT vergessen werden, das für “JEDEN” Angegebenen Zeitraum in der Zahlungsaufforderung ein Bescheid angefordert werden MUSS.!! Bei erhalt dieses Bescheid, sollte dieser erhalten werden, Einspruch an BVG erheben.

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  • p sagt:

    Wenn es bürger in unserem Land gibt die bis zum Gerichtsspruch nicht bezahlen müssen, und vielleicht danach auch nicht mehr zahlen müssen, je nach Gerichtsurteil. Möchte ich jetzt auf mein Recht der Gleichberechtigung (deswegen wurde das Gesetz ja geändert) beharren und werde bis dahin auch keinen Cent mehr bezahlen.

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    1. skorpion1100 sagt:

      Dann aber BITTE nicht vergessen, bei “jeder” Zahlungsaufforderung einen Bescheid anfordern.

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  • Einstein sagt:

    Allein schon aus der Warte der Menschenrechte ist ein Zwangsbeitrag ohne Gegenleistung illegal und verletzt mein Recht auf Eigentum des Artikel 17.

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  • Toni sagt:

    Niemals dem ORF eine SEPA Lastschrift Genehmigung erteilen! Sonst buchen die noch bis zum St. Nimmerleinstag Ihr hart verdientes Geld ab – für wenig bis null Leistung…

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    1. Harald sagt:

      Durchgeführte Abbuchungen mit gültigem Abbuchungsauftrag können ohne Angabe von Gründen innerhalb von 56 Tagen zurückgeschickt werden. Die Kosten hat der Abbuchende zu tragen.

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  • GF 99 sagt:

    Das wird den ORF freuen. Er braucht jetzt die Zwangssteuer nicht mehr eintreiben.

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  • Bemerkung sagt:

    test

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    1. Gültig „gegen“ Grün, ÖVP, SPÖ und NEOS wählen und Freundschaft mit Russland! 🤩 ÖXIT und der Weg wird frei für den Weltfrieden. ☮️ sagt:

      „test“ bestanden.·

  • Hasso sagt:

    Wir brauchen in diesem Land so vieles nicht, wofür wir gnadenlos zur Kasse gebeten werden. Nur, um bestimmten Kasten ein feines, leistungsloses Leben zu finanzieren.

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  • Daniel Düsenschieb sagt:

    Den ORF meistbietend versteigern.
    Rufpreis: 1 Euro.
    Natürlich ohne jede Auflage und ohne Personalübernahme!

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    1. arcus sagt:

      1€ ist schon arg teuer. Da wird sich keiner finden.

  • Gloriaviennae sagt:

    **”Bisher hat der ORF argumentiert, dass das ORF-Gesetz keine Obergrenze für den Beitrag festlegt und deshalb auch kein gesonderter Beschluss des ORF-Stiftungsrats nötig sei.”**

    Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass Peter Westenthaler genau das als Argument gebracht hat, dass diese Haushaltsabgabe nicht legal ist – dass nämlich kein konkreter Betrag festgesetzt wurde. Er hat gesagt, das ist lt. ORF-Gesetz gesetzwidrig.
    Und ich habe mich schon die ganze Zeit gefragt, was eigentlich aus den vielen angekündigten Klagen dgegen geworden ist?

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    1. Reini sagt:

      Jene, die einen Bescheid angeforert haben, diesen beeinsprucht haben wissen es. Sie dürften also keinen Bescheid gefordert haben. Außerdem steht eine Entscheidung des Höchstgerichts bevor. Wenn man nichts unternimmt und nur kritisiert, weiß man also weniger als andere.

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      1. Toni sagt:

        Wie sieht so ein ORF Bescheid aus? Steht dort ganz oben in dicken Buchstaben Bescheid drauf? Könnten Sie bitte ein Foto vom Bescheid hochladen?

        Ich habe einen Bescheid angefordert aber sie haben mir nur einen Erlagschein inkl. Zahlungsaufforderung geschickt und Inkassodrohung und in einem Satz beschreibt der ORF wie sich die Gebühr zusammensetzt. Das war’s. War das jetzt “der Bescheid” ?

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        1. Ausnein sagt:

          nein einfach nochmals einen bescheid anfordern, immer wieder.

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          1. Silvia sagt:

            Ich habe bereits nach der ersten Aufforderung im Juni 2024 einen Bescheid angefordert. Seither ist nichts mehr gekommen.

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