Trotz des Waffenverbots bleibt der Wiener Reumannplatz ein sicherheitspolitischer Dauerbrenner. Die Verbotszone, die am 30. März in Kraft trat, wurde aufgrund anhaltender Diskussionen und Sicherheitsbedenken bereits von Anfang Oktober bis zum 2. Jänner verlängert – und nun erneut bis in den April ausgedehnt.

Kurioser Nebeneffekt: Unscheinbare Alltagsgegenstände wie eine Holzlatte können ebenfalls ins Visier der Behörden geraten. Wie die Landespolizeidirektion Wien nämlich auf exxpress-Anfrage erklärt, zählt jeder Gegenstand, der “objektiv geeignet ist, Gewalt auszuüben und den Umständen nach auch dazu dienen soll”, potenziell als Waffe. Darunter fallen auch “ein Pflasterstein oder eine Holzlatte, wenn diese Gegenstände den Umständen nach zur Gewaltausübung dienen sollen, oder anders gesagt kein anderer vernünftiger Grund für das Mitführen dieser Gegenstände vorliegt”, führt die Behörde dazu aus.

APA/APA

Das bedeutet im Klartext, dass ein Beamter vor Ort entscheiden kann, ob es sich beim Mitführen solcher alltäglichen Gegenstände um einen Verstoß gegen das Waffenverbot handelt.

Ausgenommen von dem Verbot sind übrigens Waffen, die üblicherweise von Personen, die zum Besitz von Waffen berechtigt sind, zur Selbstverteidigung mitgeführt werden, wie beispielsweise ein Pfefferspray.

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