Gute Idee? Wiener Forscher will "Siesta" für die Österreicher
Nach ein paar Tagen mit sommerlichen Temperaturen jenseits der 30 Grad fordert mit dem Wiener Umweltmediziner Hans-Peter Hutter ein erster Wissenschaftler die Einführung einer “Siesta” in Österreich. Nachmittags ein Schläfchen, abends arbeiten.
Während sich in südlicheren und damit heißeren Ländern die legendäre “Siesta” seit Erfindung klimatisierter Büros und der engen wirtschaftlichen Verzahnung mit dem Norden eher auf dem Rückzug befindet, soll sie in Österreich eingeführt werden. Wenn es nach dem Willen des Umweltmediziners Hans-Peter Hutter geht. Der Wissenschaftler von der Medizinuniversität Wien hat dies jetzt vorgeschlagen, um den Hitzeschutz von Arbeitnehmern zu verbessern. Seine Ideal-Vorstellung: bis mittags arbeiten, dann hitzefrei und abends erneut in die Firma. “Das wäre eine wichtige Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel”, glaubt Hutter.
Allerdings verkennt der Umweltmediziner nicht die Probleme, die sich mit Einführung einer “Siesta” ergeben würden. “Wenn im Sommer mit der Arbeit früher begonnen wird, zum Beispiel schon um 5 Uhr in der Früh, ist dann die Frage, wie es mit den Öffnungszeiten der Kindergärten ausschaut”, nennt Hutter eines der organisatorischen Probleme gegenüber nachrichten.at. Es gibt etliche weitere: “Die Einführung der Siesta ist in einer verzahnten Gesellschaft schwieriger, als es klingt”, sagt er.
In Büros sind maximal 25 Grad zulässig
Für den Linzer Primar Clemens Steinwender vom Kepler-Uniklinikum klingt der Vorschlag “nachvollziehbar”. Allerdings höchstens für Arbeitnehmer, die viel im Freien arbeiten müssten. Temperaturen jenseits der 30 Grad seien auch für Gesunde belastend, die körperliche Arbeit leisten müssten. Aber: “In klimatisierten Räumen braucht es keine Siesta”, schränkt der Kardiologe ein.
Die österreichische Arbeitsstätten-Verordnung schreibt in geschlossenen Räumen übrigens eine Mindesttemperatur von 19 Grad und höchstens 25 Grad vor. Der Arbeitgeber habe aufgrund seiner Fürsorgepflicht darauf zu achten, dass diese Werte eingehalten werden. Entsprechende Hitzeschutz-Maßnahmen sind verpflichtend und können vom Arbeitsinspektorat auch nachgeprüft und geahndet werden.
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