Der neue EU-Kinderschutzbericht sorgt vor allem wegen geplanter Alterskontrollen, Zugangsbeschränkungen und möglicher Social-Media-Verbote für Kritik. Der Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber sprach g von einer „Studie aus der Hölle“ und warf Brüssel vor, Medienkompetenz durch Regulierung und Verbote ersetzen zu wollen. Wir haben exklusiv mit ihm gesprochen:
Studie Aus Der Hoelle Plagiatsjaeger Weber Rechnet Mit Eu Kinderschutzplan Ab
Außerdem hat der exxpress dem Mediziner und habilitierten Molekulargenetiker Michael Nehls befragt. Der Wissenschaftsautor beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit den Auswirkungen unserer modernen Lebensweise auf das Gehirn. In seinem Buch „Das erschöpfte Gehirn“ und weiteren Veröffentlichungen setzt er sich unter anderem mit digitaler Dauerstimulation, Bewegungs- und Schlafmangel sowie dem Verlust unmittelbarer sozialer Erfahrungen auseinander.
EU sieht „streng beaufsichtigte Nutzung“ ab drei vor
Auf Seite 15 der Kurzfassung teilt der Bericht die Mediennutzung von Minderjährigen in verschiedene Entwicklungsstufen ein. Für Kinder von null bis zwei Jahren lautet die Empfehlung, Bildschirme und „Social Media+“ möglichst zu vermeiden. Im Mittelpunkt sollen reale Interaktion, Bindung, Bewegung, Sinneserfahrungen und der frühe Spracherwerb stehen.
Unmittelbar danach folgt jedoch die Altersgruppe der Drei- bis Zwölfjährigen. Für sie sieht der Bericht bereits eine beaufsichtigte Nutzung altersgerechter digitaler Angebote und internetfähiger Geräte vor. Kinder sollten solche Geräte nicht unbeaufsichtigt verwenden. Eltern und Pädagogen sollen den Zugang kontrollieren und die digitale Selbstständigkeit schrittweise fördern.

Die dazugehörige Grafik wird noch konkreter. Für Drei- bis Fünfjährige empfiehlt sie eine „strictly supervised use“, also eine streng beaufsichtigte Nutzung. Genannt werden altersgerechte Inhalte, zeitliche Begrenzungen und keine persönlichen Geräte in der Schule. Für Sechs- bis Neunjährige werden soziale Medien und Videospiele mit elterlicher Zustimmung und Aufsicht bereits ausdrücklich berücksichtigt.
Das bedeutet nicht, dass die EU Dreijährigen ein eigenes Smartphone empfiehlt. Der Bericht behandelt den Kontakt mit digitalen und internetfähigen Geräten ab dem dritten Lebensjahr jedoch als grundsätzlich möglichen und zu regulierenden Bestandteil der Kindheit.
Genau darin liegt der kritische Punkt: Wird hier eine Entwicklung begrenzt – oder zugleich als neuer Normalzustand anerkannt?
Nehls: Beaufsichtigung greift zu kurz
Michael Nehls hält gegenüber dem exxpress fest, dass eine beaufsichtigte Nutzung zwar für besser als einen vollkommen unkontrollierten Zugang ist, aber das eigentliche entwicklungsbiologische Problem werde dadurch nicht gelöst. „Beaufsichtigung kann Inhalte auswählen und Nutzungszeiten begrenzen. Sie kann einen Bildschirm jedoch nicht in eine entwicklungsbiologisch gleichwertige Alternative zur realen Welt verwandeln.“
Ein kleines Kind befinde sich in einer Phase außergewöhnlich hoher erfahrungsabhängiger Plastizität. Das bedeutet: Die Strukturen und Verbindungen im Gehirn entwickeln und festigen sich auf Grundlage jener Erfahrungen, die das Kind täglich macht. Sprache, Konzentration, Selbstregulation, Empathie sowie soziale und intellektuelle Fähigkeiten entstünden nicht isoliert im Gehirn. Sie würden durch Bewegung, Berührung, Blickkontakt, gemeinsames Spielen, Konflikte, Fantasie und den unmittelbaren Austausch mit anderen Menschen geprägt. „Aus evolutionsbiologischer Sicht ist eine Kindheit vor Bildschirmen daher artfremd.“, betont Nehls.
Nehls warnt davor, digitale Angebote lediglich nach ihrem Inhalt zu beurteilen. Selbst ein sorgfältig ausgewähltes, altersgerechtes Programm bleibe eine vermittelte Erfahrung auf einem Bildschirm. Entscheidend sei auch, welche reale Erfahrung währenddessen nicht stattfinde.
Jede Bildschirmminute verdrängt andere Erfahrungen
Der Bericht erkennt dieses Problem teilweise selbst an. Er warnt davor, dass Bildschirmnutzung körperliche Erkundung, Bewegung und direkte soziale Interaktion verdrängen könne. Digitale Angebote, die auf sofortige Belohnung, Wiederholung und permanente äußere Stimulation ausgerichtet sind, seien mit den noch in Entwicklung befindlichen Fähigkeiten von Drei- bis Fünfjährigen grundsätzlich schlecht vereinbar.
Dennoch leitet der Bericht daraus kein grundsätzliches Abraten für diese Altersgruppe ab. Stattdessen soll die Nutzung beaufsichtigt, zeitlich begrenzt und auf altersgerechte Inhalte beschränkt werden. Für Nehls setzt diese Schlussfolgerung zu spät an: „Auch strikte Beaufsichtigung löst dieses Grundproblem nicht: Sie kuratiert die digitale Erfahrung, ersetzt aber nicht die reale.“ Bildschirmzeit fehle zugleich für all jene Erfahrungen, auf die ein sich entwickelndes Gehirn angewiesen sei: „Bildschirmzeit fehlt zugleich für freies Spiel, Bewegung, Naturerfahrung, Fantasie und direkte menschliche Begegnung.“
Damit rückt eine Frage in den Mittelpunkt, die in Debatten über Kinderschutz häufig untergeht. Es geht nicht nur darum, was ein Kind auf einem Bildschirm sieht. Es geht auch darum, was es währenddessen nicht erlebt. Ein Video kann Bewegung zeigen, ohne dass sich das Kind selbst bewegt. Eine Figur kann sprechen, ohne auf die Reaktion des Kindes wirklich einzugehen. Eine App kann Farben, Formen und Wörter vermitteln, aber keine wechselseitige Beziehung herstellen.
Die problematische Botschaft der Altersstufen
Besonders kritisch sieht Nehls die im EU-Bericht dargestellte Alterslogik. Eine tabellarische Einteilung könne den Eindruck erzeugen, dass mit dem Erreichen einer bestimmten Altersgrenze eine biologisch klar definierte neue Stufe beginne.
Mit drei Jahren wechselt die Grafik von „keine Nutzung“ zu „streng beaufsichtigter Nutzung“. Mit 13 Jahren beginnt die „sich entwickelnde Autonomie“, mit 16 die „relative Autonomie“ und mit 18 die „digitale Volljährigkeit“.
Nach Ansicht von Nehls darf daraus nicht der Schluss gezogen werden, das Gehirn sei ab einem bestimmten Geburtstag gegen die Folgen digitaler Dauerstimulation gewappnet „Eine solche neurobiologische Grenze gibt es nicht. Auch das Gehirn älterer Kinder und Jugendlicher befindet sich noch in Entwicklung.“
Der Bericht selbst bestätigt, dass die neurobiologische Entwicklung auch bei Jugendlichen keineswegs abgeschlossen sei. Dennoch benötigt Regulierung feste Altersgrenzen – und vermittelt damit zwangsläufig eine Eindeutigkeit, die es aus entwicklungsbiologischer Sicht nicht gibt.
Kein eigenes Smartphone und kein selbstständiger Zugang
Nehls zieht daraus eine klare Konsequenz: „Meine Empfehlung lautet daher: kein eigenes Smartphone, kein selbstständiger Internetzugang und insgesamt so wenig Bildschirmzeit wie möglich. Die reale Welt muss in diesem Alter eindeutig Vorrang haben.” und das nicht zuletzt so Nehls weil: “(…) Beaufsichtigung nicht vor der elektromagnetischen Exposition internetfähiger Geräte schützt. Da deren langfristige Auswirkungen auf den sich entwickelnden Organismus nicht abschließend geklärt sind, halte ich das Vorsorgeprinzip für angemessen.”
Der EU-Bericht beschreibt viele reale Gefahren der digitalen Welt. Für den Molekulargenetiker stellt sich aber eine andere Frage: Warum sollen Kleinkinder überhaupt systematisch an eine digitale Welt herangeführt werden, deren negative Wirkungen anschließend mit immer neuen Kontrollsystemen eingedämmt werden müssen?

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